Bei der Neodigital Hausratversicherung sind über die Grundgefahr Einbruchdiebstahl hinaus mehrere Diebstahlsituationen abgedeckt: der Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern (falls vereinbart), Diebstahl aus verschlossenen Personenkraftwagen bis 1.000 EUR, der einfache Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern aus gemeinsam genutzten Räumen bis 500 EUR sowie der einfache Diebstahl während eines Krankenhaus-, Reha- oder Kuraufenthalts bis 1.000 EUR. Zusätzlich sind Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen bis 1.000 EUR und Vandalismus nach Einschleichen mitversichert – jeweils verbunden mit Obliegenheiten wie der unverzüglichen Anzeige bei der Polizei.
Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern
Sofern vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausgewiesen, sind Schäden durch Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern mitversichert.
- Der Versicherungsschutz für Fahrräder und Fahrradanhänger erstreckt sich zusätzlich auf Schäden durch Diebstahl. Fahrrädern gleichgestellt sind Pedelecs sowie E-Bikes, sofern keine Versicherungspflicht besteht.
- Der Versicherungsnehmer hat das Fahrrad durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind (zum Beispiel sogenannte „Rahmenschlösser"), gelten nicht als eigenständige Schlösser.
- Für die mit dem Fahrrad und Fahrradanhänger lose verbundenen und regelmäßig ihrem Gebrauch dienenden Sachen besteht nur Versicherungsschutz, wenn sie zusammen mit dem versicherten Fahrrad und/oder Fahrradanhänger abhandengekommen sind.
- Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummern der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er die Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzugeben und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass die Sachen nicht innerhalb von 3 Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurden.
- Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten (Sicherung durch Fahrradschloss, Aufbewahren der Unterlagen oder Anzeige bei der Polizei), so ist der Versicherer nach Maßgabe der beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
- Versicherungsschutz besteht bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag.
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen
- Entschädigung wird auch geleistet für versicherte Sachen, wenn sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch Aufbrechen verschlossener Personenkraftwagen entwendet, zerstört oder beschädigt werden. Nicht erfasst sind Kraftfahrzeuganhänger, Wohnwagen oder Wohnmobile.
- Keine Entschädigung wird geleistet für Wertsachen sowie für Schusswaffen, Foto-, Film- und Videogeräte und deren Zubehör, Geräte der Informationstechnik (zum Beispiel PC, Notebooks und Ähnliches) sowie tragbare Telefone (Handy) und mobile Navigationsgeräte.
- Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
- Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern, die dem Versicherungsnehmer gehören und die aus Räumen entwendet werden, die der Versicherungsnehmer gemeinsam mit anderen Hausbewohnern nutzt. Dem Versicherungsnehmer gleichgestellt ist eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person.
- Der Inhalt von Waschmaschinen und Wäschetrocknern ist nicht mitversichert.
- Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
- Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Diebstahl während eines Krankenhaus-/Reha-/Kuraufenthalts
- Der Versicherer leistet auch Entschädigung für einfachen Diebstahl, wenn versicherte Sachen bei stationärem Krankenhaus-, Rehabilitations-, Sanatoriums- oder Kuraufenthalt des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person aus dem Krankenzimmer entwendet werden.
- Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 1.000 EUR. Die Entschädigung für Bargeld und Wertsachen ist auf 200 EUR begrenzt.
- Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen / Schlafwagenabteilen
- Mitversichert ist Einbruchdiebstahl auch aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen.
- Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
- Wertsachen, Bargeld, Kreditkarten sowie elektronische Geräte wie zum Beispiel Handys, Computer, Laptops, Notebooks, Kameras und Organizer werden bis 500 EUR entschädigt.
- Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Vandalismus nach Einschleichen
Vandalismus liegt vor, wenn der Täter durch Einschleichen oder Raub in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Der Abschnitt erweitert den Diebstahlschutz der Hausratversicherung auf mehrere besondere Situationen. Fahrräder und Fahrradanhänger sind gegen Diebstahl geschützt, wenn dies vereinbart ist und das Rad bei Nichtgebrauch mit einem eigenständigen Schloss gesichert wurde. Außerdem sind Diebstähle aus verschlossenen Pkw, der Diebstahl von gemeinsam genutzten Waschmaschinen und Wäschetrocknern, Diebstähle während eines Klinik- oder Kuraufenthalts sowie Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen bis zu bestimmten Beträgen abgedeckt. In fast allen Fällen muss der Diebstahl unverzüglich der Polizei gemeldet werden, sonst kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Häufige Fragen
Sind auch E-Bikes und Pedelecs gegen Diebstahl mitversichert?
Ja, Pedelecs und E-Bikes sind Fahrrädern gleichgestellt und damit mitversichert, sofern für sie keine Versicherungspflicht besteht und der Fahrraddiebstahl-Schutz vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen ist.
Wie muss ich mein Fahrrad sichern, damit der Diebstahlschutz greift?
Wenn das Fahrrad nicht zur Fortbewegung genutzt wird, muss es mit einem eigenständigen Fahrradschloss gesichert werden. Dauerhaft am Fahrrad verbaute Schlösser wie Rahmenschlösser gelten dabei nicht als eigenständiges Schloss.
Bis zu welchem Betrag ist Diebstahl aus dem Auto abgedeckt und was ist ausgeschlossen?
Der Schutz gilt bis 1.000 EUR bei Aufbrechen eines verschlossenen Personenkraftwagens in Deutschland. Ausgeschlossen sind unter anderem Wertsachen, Schusswaffen, Foto-, Film- und Videogeräte samt Zubehör, IT-Geräte wie PC und Notebooks sowie Handys und mobile Navigationsgeräte. Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobile sind nicht erfasst.
Was passiert, wenn ich den Diebstahl nicht bei der Polizei melde?
In den beschriebenen Fällen muss der Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt werden. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei sein und beim Fahrraddiebstahl zusätzlich zur Kündigung berechtigt sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-M 2025