Bei der Hausratversicherung von Neodigital zählen auch privat genutzte Garagen zum Versicherungsort, sofern sie sich am Wohnort des Versicherungsnehmers befinden – also innerhalb derselben politischen Gemeinde. Damit erweitert sich der Schutz über die eigentliche Wohnung hinaus auf die eigene Garage in der gleichen Gemeinde.
Garagen am Wohnort
Privat genutzte Garagen werden dem Versicherungsort hinzugerechnet. Voraussetzung ist, dass sich diese Garagen am Wohnort des Versicherungsnehmers befinden. Als Wohnort gilt dabei die politische Gemeinde des Versicherungsnehmers.
Was bedeutet das konkret?
Zum versicherten Bereich gehören nicht nur die Wohnung, sondern auch privat genutzte Garagen. Das gilt allerdings nur, wenn diese Garagen in derselben politischen Gemeinde liegen, in der der Versicherungsnehmer wohnt.
Häufige Fragen
Ist meine Garage über die Hausratversicherung mitversichert?
Ja, privat genutzte Garagen werden dem Versicherungsort hinzugerechnet, sofern sie sich am Wohnort des Versicherungsnehmers befinden.
Was bedeutet 'am Wohnort' bei Garagen genau?
Als Wohnort gilt die politische Gemeinde des Versicherungsnehmers. Die Garage muss sich also in derselben politischen Gemeinde befinden.
Gilt der Schutz auch für gewerblich genutzte Garagen?
Hinzugerechnet werden ausdrücklich privat genutzte Garagen. Zu anderweitig genutzten Garagen enthält der Abschnitt keine Angabe.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-M 2025