Zum Hausrat zählen in der Hausratversicherung von Neodigital alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen – dazu gehören auch Wertsachen und Bargeld sowie eingefügte Einbaumöbel, Anbauküchen, privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, bestimmte Fahrzeuge und Boote, beruflich genutzte eitsgeräte und sogar Haustiere. Auch fremdes Eigentum im Haushalt kann mitversichert sein.
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. Damit ist der Gebrauch bzw. Verbrauch gemeint.
Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen). Das gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen.
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die folgenden Personen zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen: dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt. Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
- Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet. Das gilt nicht für Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers.
Was bedeutet das konkret?
Als Hausrat gelten grundsätzlich alle privat genutzten Gegenstände des Haushalts, dazu auch Wertsachen und Bargeld mit besonderen Grenzen. Ebenfalls dazu zählen unter bestimmten Bedingungen Einbaumöbel und -küchen, Anbaumöbel, Antennenanlagen und Markisen, bestimmte Fahrzeuge und Boote, beruflich genutzte Arbeitsgeräte sowie Haustiere. Auch fremdes Eigentum im Haushalt kann mitversichert sein, jedoch nicht die Sachen von Mietern oder Untermietern.
Häufige Fragen
Sind Bargeld und Wertsachen Teil des versicherten Hausrats?
Ja, Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Dafür gelten allerdings besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ist eine Einbauküche mitversichert?
In das Gebäude eingefügte Sachen wie Einbaumöbel und Einbauküchen gehören zum Hausrat, aber nur, wenn der Versicherungsnehmer sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten beschafft oder übernommen hat und dafür die Gefahr trägt.
Gehören Haustiere zum versicherten Hausrat?
Ja, Haustiere zählen zum Hausrat, also Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden, wie zum Beispiel Fische, Katzen oder Vögel.
Ist auch fremdes Eigentum in meinem Haushalt versichert?
Fremdes Eigentum, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet, gehört ebenfalls zum Hausrat. Ausgenommen sind jedoch Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-M 2025