Bei der Hausratversicherung der Neodigital zählen unter anderem Bargeld, geladene Geldbeträge auf Karten, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen sowie Sachen aus Gold oder Platin zu den Wertsachen – ebenso Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände, Silbergegenstände und über 100 Jahre alte Antiquitäten außer Möbelstücken. Erklärt wird zudem, was als Wertschutzschrank anerkannt ist und welche Entschädigungsgrenzen für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten.
Wertsachen
Zu den versicherten Wertsachen gehören:
- Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge;
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände sowie Sachen aus Silber, die nicht bereits als Sachen aus Gold oder Platin genannt sind;
- Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wertschutzschränke
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind.
Zusätzlich gilt: Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein.
Entschädigungsgrenzen
Wertsachen werden je Versicherungsfall bis zur im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten je Versicherungsfall folgende Entschädigungsgrenzen:
- für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge – mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt – der im Versicherungsschein genannte Betrag;
- für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere der im Versicherungsschein genannte Betrag;
- für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin der im Versicherungsschein genannte Betrag.
Was bedeutet das konkret?
Als Wertsachen gelten unter anderem Bargeld, geladene Geldbeträge, Urkunden, Wertpapiere, Schmuck, Edelmetalle, Pelze, Kunstgegenstände und über 100 Jahre alte Antiquitäten (außer Möbelstücke). Ein Wertschutzschrank muss von der VdS oder einer gleichwertigen Prüfstelle anerkannt sein; freistehend braucht er mindestens 200 kg Gewicht oder eine feste Verankerung. Wertsachen werden grundsätzlich bis zur Versicherungssumme ersetzt. Liegen sie jedoch außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks, gelten die im Versicherungsschein genannten Grenzbeträge.
Häufige Fragen
Was zählt alles zu den Wertsachen?
Dazu gehören Bargeld und auf Karten oder Datenträger geladene Geldbeträge, Urkunden inklusive Sparbücher und Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und Sachen aus Gold oder Platin, außerdem Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände, Silbersachen sowie über 100 Jahre alte Antiquitäten mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wann gilt ein Behältnis als Wertschutzschrank?
Ein Wertschutzschrank muss durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sein. Freistehende Modelle brauchen mindestens 200 kg Gewicht; wiegen sie weniger, müssen sie fachmännisch nach Herstellervorschrift verankert oder bündig in Wand oder Fußboden eingelassen sein.
Gilt eine Grenze, wenn Wertsachen nicht im Wertschutzschrank liegen?
Ja. Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten je Versicherungsfall die im Versicherungsschein genannten Beträge – jeweils gesondert für Bargeld und geladene Geldbeträge, für Urkunden und Wertpapiere sowie für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und Sachen aus Gold oder Platin.
Bis zu welchem Betrag werden Wertsachen ersetzt?
Wertsachen werden je Versicherungsfall bis zur im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-M 2025