Wann der Versicherungsschutz in der Hausratversicherung von Neodigital startet, hängt vom Zeitpunkt ab, der im Versicherungsschein festgehalten ist – dann setzt der Schutz ein. Voraussetzung bleibt allerdings, dass der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird, denn eine verspätete Zahlung oder Nichtzahlung kann Folgen für den Beginn des Schutzes haben.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt jedoch nur vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz durch die Versicherung setzt zu dem Zeitpunkt ein, der im Versicherungsschein steht. Wichtig ist dabei, dass der erste beziehungsweise einmalige Beitrag rechtzeitig bezahlt wird. Wird dieser Beitrag verspätet oder gar nicht gezahlt, können dafür vorgesehene Sonderregelungen greifen.
Häufige Fragen
Ab wann greift der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Gilt der Beginn des Schutzes uneingeschränkt?
Nein, der angegebene Beginn gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen einer verspäteten Zahlung oder einer Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Welcher Beitrag ist für den Beginn des Schutzes maßgeblich?
Maßgeblich ist die Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags; für eine verspätete oder ausbleibende Zahlung gelten gesonderte Regelungen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-M 2025