Bei der Hausratversicherung von Neodigital sind bestimmte Sachen ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen: Dazu zählen unter anderem Gebäudebestandteile, vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, Kraftfahrzeuge und Anhänger, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie der Hausrat von Mietern und Untermietern und Sachen, die bereits über einen gesonderten Vertrag versichert sind.
Nicht zum Hausrat gehören:
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind ausdrücklich als versichert genannt.
- Sachen, die vom Gebäudeeigentümer eingebracht wurden oder in sein Eigentum übergegangen sind und für die er die Gefahr trägt. Werden diese Sachen später durch den Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt, sind auch die Ersatzsachen nicht versichert.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht ausdrücklich als versichert genannt.
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht ausdrücklich als versichert genannt.
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen.
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (zum Beispiel für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen).
- elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten und Programmen, die ausschließlich für die private Nutzung bestimmt sind, sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Nicht alles, was sich in einer Wohnung befindet, zählt zum versicherten Hausrat. Ausgenommen sind zum Beispiel Gebäudebestandteile, vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, Kraftfahrzeuge und Anhänger sowie Luft- und Wasserfahrzeuge. Auch der Hausrat von Mietern und Untermietern gehört grundsätzlich nicht dazu, ebenso wenig Sachen, die bereits über einen eigenen Vertrag versichert sind. Für die Wiederherstellung privater elektronischer Daten besteht nur dann Schutz, wenn dies zusätzlich vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Sind Autos und Anhänger über die Hausratversicherung mitversichert?
Nein. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sowie deren Teile und Zubehör gehören nicht zum Hausrat, unabhängig von deren Versicherungspflicht, soweit sie nicht ausdrücklich als versichert genannt sind.
Ist der Hausrat von Untermietern in meiner Wohnung mitversichert?
Grundsätzlich nicht. Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers ist nur dann versichert, wenn er ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen wurde.
Sind meine elektronisch gespeicherten Daten geschützt?
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme gehören nicht zum Hausrat. Die Kosten für die technische Wiederherstellung von ausschließlich privat genutzten Daten und Programmen sind nur versichert, wenn dies zusätzlich vereinbart wurde.
Was passiert mit Sachen, die ich schon über einen anderen Vertrag versichert habe?
Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind – etwa Schmuck und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen –, gehören nicht zum Hausrat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-M 2025