Bei zerstörten oder verlorenen Wertpapieren und Urkunden verlangt die Neodigital in der Hausratversicherung, dass der Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsfall seine Rechte wahrt – etwa durch das unverzügliche Einleiten des Aufgebotsverfahrens und das Sperren von Sparbüchern und anderen sperrfähigen Urkunden. Wer diese besondere Obliegenheit verletzt, riskiert, dass der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei wird.
Besondere Obliegenheit bei Verlust von Wertpapieren und Urkunden
Der Versicherungsnehmer muss bei zerstörten oder abhanden gekommenen Wertpapieren und sonstigen Urkunden etwaige Rechte wahren.
Dazu gehört zum Beispiel:
- Für aufgebotsfähige Wertpapiere und Urkunden muss er unverzüglich das Aufgebotsverfahren einleiten.
- Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden muss er unverzüglich sperren lassen.
Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, gilt unter den festgelegten Voraussetzungen Folgendes: Der Versicherer kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Gehen Wertpapiere oder Urkunden verloren oder werden sie zerstört, muss der Versicherungsnehmer aktiv dafür sorgen, dass seine Rechte erhalten bleiben. Dazu zählt, für entsprechende Papiere unverzüglich das Aufgebotsverfahren zu starten und Sparbücher oder andere sperrfähige Urkunden sofort sperren zu lassen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann der Versicherer die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn Wertpapiere oder Urkunden zerstört wurden oder verloren gegangen sind?
Sie müssen etwaige Rechte wahren. Für aufgebotsfähige Wertpapiere und Urkunden ist unverzüglich das Aufgebotsverfahren einzuleiten, und Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden sind unverzüglich sperren zu lassen.
Was passiert, wenn ich diese Pflicht nach dem Versicherungsfall nicht erfülle?
Verletzen Sie diese Obliegenheit, kann der Versicherer unter den festgelegten Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Muss ich mein Sparbuch nach einem Verlust sperren lassen?
Ja, Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden müssen unverzüglich gesperrt werden, um die Rechte zu wahren.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-M 2025