Bei der Hausratversicherung von Neodigital zählen technische und optische Sicherungsanlagen zum Schutz des Hausrats mit bis zu 2.000 EUR zum versicherten Hausrat, sofern keine Gebäudeversicherung dafür aufkommt. Zusätzlich sind Sachen in ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzten eitszimmern innerhalb der Wohnung bis zu 20.000 EUR mitversichert – selbst wenn diese Räume nicht nur über die Wohnung zu betreten sind.
Technische und optische Sicherungsanlagen
Zusätzlich gehören technische und optische Anlagen zum Hausrat, wenn sie zur Sicherung des versicherten Hausrates dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt. Dieser Einschluss gilt jedoch nur, sofern keine Entschädigung über eine Gebäudeversicherung erlangt werden kann.
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.000 EUR.
Gewerblich genutzte Räume
Zusätzlich gehören Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden (sogenannte Arbeitszimmer in der Wohnung), zur Wohnung. Dies gilt auch dann, wenn diese Räume nicht ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind.
Versicherte Sachen in gewerblich genutzten Räumen sind bis 20.000 EUR mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Anlagen, die den Hausrat sichern und auf dem Grundstück der versicherten Wohnung stehen, zählen zum Hausrat – aber nur, wenn keine Gebäudeversicherung dafür zahlt, und höchstens bis 2.000 EUR. Außerdem gehören Arbeitszimmer, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, zur Wohnung, auch wenn man sie nicht nur über die Wohnung betreten kann. Sachen in diesen Räumen sind bis 20.000 EUR mitversichert.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag sind Sicherungsanlagen für den Hausrat versichert?
Technische und optische Anlagen, die zur Sicherung des versicherten Hausrates dienen, sind bis zu einem Betrag von 2.000 EUR versichert.
Gilt der Schutz für Sicherungsanlagen auch, wenn eine Gebäudeversicherung besteht?
Der Einschluss gilt nur, sofern keine Entschädigung über eine Gebäudeversicherung erlangt werden kann.
Sind Sachen in einem beruflich genutzten Arbeitszimmer mitversichert?
Ja, versicherte Sachen in ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzten Räumen sind bis 20.000 EUR mitversichert. Solche Arbeitszimmer gehören zur Wohnung, auch wenn sie nicht ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind.
Müssen die gewerblich genutzten Räume über die Wohnung erreichbar sein?
Nein, sie gehören auch dann zur Wohnung, wenn sie nicht ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-M 2025