Bei der Neodigital Hausratversicherung wird die Entschädigung auf des Versicherungswerts berechnet, der in der Regel dem Neuwert entspricht – also dem Betrag für die Wiederbeschaffung gleichartiger Sachen in neuwertigem Zustand. Für Kunstgegenstände und Antiquitäten gilt der Wiederbeschaffungswert, für nicht mehr verwendbare Sachen der gemeine Wert. Der Hausrat ist bis zur Höchstentschädigungssumme abgesichert, und beim Unterversicherungsverzicht wird unter bestimmten Voraussetzungen kein Abzug wegen Unterversicherung vorgenommen.
Versicherungswert
Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung.
Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen.
Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer dafür bei einem Verkauf erzielen kann.
Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.
Höchstentschädigungssumme
Ihr Hausrat ist in vorhandener Höhe, jedoch maximal bis zur Höchstentschädigungssumme versichert.
Die Höchstentschädigungssumme gemäß Versicherungsschein stellt den maximal möglichen Entschädigungsbetrag in einem versicherten Versicherungsfall dar.
Geltung und Umfang des Unterversicherungsverzichts
Unterversicherungsverzicht
Der Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass der Versicherer im Versicherungsfall auf den Einwand einer Unterversicherung verzichtet.
Mit dem Verzicht erfolgt bei der Entschädigungsberechnung kein Abzug.
Voraussetzungen
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand einer Unterversicherung, wenn alle folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Die Wohnfläche entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche.
- Es besteht kein weiterer Hausratversicherungsvertrag ohne Unterversicherungsverzicht für denselben Versicherungsort.
Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über. Dies gilt dann, wenn die Voraussetzungen für den Unterversicherungsverzicht für die neue Wohnung vorliegen.
Vergrößert sich die Wohnfläche der neuen Wohnung, gilt:
- Der Unterversicherungsverzicht besteht bis zu zwei Monate nach Umzugsbeginn fort.
- In dieser Zeit muss der Vertrag an die tatsächliche Anzahl der Quadratmeter angepasst werden.
- Der Unterversicherungsverzicht entfällt nach Ablauf dieser Frist, wenn bis dahin keine Anpassung erfolgte.
Kündigung
Entspricht im Versicherungsfall die Wohnfläche nicht der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche, können Versicherungsnehmer und Versicherer den Vertrag kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungswert legt fest, auf welcher Grundlage im Schadenfall gerechnet wird – meist zum Neuwert, also dem Preis für gleichwertige neue Sachen. Bei Kunst und Antiquitäten zählt der Wiederbeschaffungswert, bei nicht mehr nutzbaren Sachen der Verkaufswert. Der Hausrat ist höchstens bis zur im Versicherungsschein genannten Höchstentschädigungssumme abgesichert. Beim Unterversicherungsverzicht verzichtet der Versicherer unter bestimmten Bedingungen darauf, wegen zu niedriger Versicherungssumme einen Abzug vorzunehmen.
Häufige Fragen
Zu welchem Wert wird mein Hausrat ersetzt?
In der Regel zum Neuwert – also dem Betrag, der nötig ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Für Kunstgegenstände und Antiquitäten gilt der Wiederbeschaffungswert, für nicht mehr verwendbare Sachen der gemeine Wert (Verkaufswert).
Was bedeutet der Unterversicherungsverzicht?
Der Versicherer verzichtet im Versicherungsfall auf den Einwand einer Unterversicherung. Dadurch erfolgt bei der Entschädigungsberechnung kein Abzug, sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Voraussetzungen müssen für den Unterversicherungsverzicht erfüllt sein?
Die Wohnfläche muss zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entsprechen, und es darf kein weiterer Hausratversicherungsvertrag ohne Unterversicherungsverzicht für denselben Versicherungsort bestehen.
Was passiert mit dem Unterversicherungsverzicht bei einem Umzug in eine größere Wohnung?
Der Unterversicherungsverzicht besteht bis zu zwei Monate nach Umzugsbeginn fort. In dieser Zeit muss der Vertrag an die tatsächliche Quadratmeterzahl angepasst werden, sonst entfällt der Verzicht nach Ablauf der Frist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-M 2025