Bei der Hausratversicherung der Neodigital bezeichnet die Selbstbeteiligung den Anteil der Entschädigung oder den Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst trägt, während eine Entschädigungsgrenze die maximale Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben begrenzt. Beide können individuell vereinbart werden und je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung unterschiedlich ausfallen.
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben.
Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Was bedeutet das konkret?
Die Selbstbeteiligung ist der Teil des Schadens, den der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall selbst übernimmt. Die Entschädigungsgrenze legt fest, wie viel der Versicherer je Versicherungsfall höchstens zahlt. Beide Werte lassen sich individuell festlegen und können abhängig von der versicherten Gefahr und der jeweiligen Versicherungsleistung unterschiedlich sein.
Häufige Fragen
Was versteht man unter einer Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Was bedeutet eine Entschädigungsgrenze?
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Höhe der Entschädigung je Versicherungsfall nach oben.
Sind Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenze für alle Gefahren gleich?
Nein, beide können individuell vereinbart werden und sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-M 2025