Wer bei der Neodigital eine Hausratversicherung hat, sollte wissen, dass ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten auf den Versicherer übergeht, sobald dieser den Schaden ersetzt. Gegenüber Personen aus der häuslichen Gemeinschaft gilt dieser Übergang nur bei vorsätzlicher Schadensverursachung, und der Versicherungsnehmer muss seine Ansprüche form- und fristgerecht wahren sowie bei der Durchsetzung mitwirken.
Übergang von Ersatzansprüchen
Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.
Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Der Versicherungsnehmer hat folgende Obliegenheiten:
- Er muss seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren.
- Nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer muss er bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitwirken.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Hat man gegen einen Dritten einen Anspruch auf Schadensersatz, so geht dieser auf den Versicherer über, sobald dieser den Schaden bezahlt. Bei Personen, mit denen man zum Schadenszeitpunkt zusammenlebt, gilt das nur, wenn diese den Schaden vorsätzlich verursacht haben. Der Versicherungsnehmer muss seine Ansprüche fristgerecht sichern und bei deren Durchsetzung mitwirken. Verletzt er diese Pflicht, kann der Versicherer je nach Verschulden weniger oder gar nicht leisten.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Anspruch gegen einen Schadensverursacher, wenn die Versicherung zahlt?
Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Der Übergang darf jedoch nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.
Gilt der Anspruchsübergang auch gegenüber Personen aus meinem Haushalt?
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang grundsätzlich nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Welche Pflichten habe ich zur Sicherung von Ersatzansprüchen?
Sie müssen Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren und nach dem Übergang bei der Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitwirken.
Was geschieht, wenn ich diese Obliegenheit verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grob fahrlässiger Verletzung kann er die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen, wobei Sie beweisen müssen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung L-Spezial 2025