Bei der Hausratversicherung der Neodigital sind auch Schäden aus einem Versicherungsfall mitversichert, den der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat – und zwar ohne dass die Versicherungsleistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt wird. Dieser Schutz gilt bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag.
Schäden aus einem Versicherungsfall, den der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat, sind mitversichert. Dabei erfolgt keine Kürzung der Versicherungsleistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis.
Der Versicherungsschutz besteht bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant einen Schaden grob fahrlässig verursacht, wird die Leistung nicht anteilig gekürzt, wie es sonst je nach Schwere des Verschuldens möglich wäre. Solche Schäden sind also mitversichert. Der Schutz gilt allerdings nur bis zu dem Betrag, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung auch, wenn ich den Schaden grob fahrlässig verursacht habe?
Ja, Schäden aus einem Versicherungsfall, den der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat, sind mitversichert.
Wird die Leistung bei grober Fahrlässigkeit gekürzt?
Nein, es erfolgt keine Kürzung der Versicherungsleistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis.
Gibt es eine Obergrenze für diesen Schutz?
Ja, der Versicherungsschutz besteht bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag.
Gilt der Schutz auch, wenn ein Repräsentant den Schaden verursacht?
Ja, mitversichert sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung L-Spezial 2025