Bei Neodigital gilt: wird am Versicherungsort ein Gerüst aufgestellt, müssen Sie dies nicht als Gefahrerhöhung beim Versicherer anzeigen. Während der gesamten Standzeit des Gerüsts sind bei Abwesenheit jedoch alle Fenster und Fenstertüren verschlossen zu halten und die Sicherungseinrichtungen zu betätigen.
Die Aufstellung eines Gerüstes am Versicherungsort gilt nicht als eine dem Versicherer anzuzeigende Gefahrerhöhung.
Während der gesamten Dauer, in der das Gerüst aufgestellt ist, sind bei Abwesenheit folgende Obliegenheiten zu beachten:
- Alle Fenster und Fenstertüren sind verschlossen zu halten.
- Die Sicherungseinrichtungen sind zu betätigen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn an Ihrem Zuhause ein Gerüst aufgebaut wird, müssen Sie das dem Versicherer nicht melden – es zählt hier nicht als Gefahrerhöhung. Solange das Gerüst steht, sollten Sie bei Abwesenheit aber besonders sorgfältig sein: alle Fenster und Fenstertüren müssen geschlossen und die vorhandenen Sicherungen aktiviert sein.
Häufige Fragen
Muss ich es melden, wenn an meinem Haus ein Gerüst aufgestellt wird?
Nein. Die Aufstellung eines Gerüstes am Versicherungsort gilt nicht als eine dem Versicherer anzuzeigende Gefahrerhöhung.
Was muss ich beachten, solange das Gerüst steht?
Während der gesamten Dauer der Aufstellung sind bei Abwesenheit alle Fenster und Fenstertüren verschlossen zu halten und die Sicherungseinrichtungen zu betätigen.
Gilt diese Pflicht auch, wenn ich zu Hause bin?
Die genannten Pflichten beziehen sich ausdrücklich auf die Abwesenheit: Bei Abwesenheit müssen Fenster und Fenstertüren verschlossen und die Sicherungseinrichtungen betätigt sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung L-Spezial 2025