Nach einem Einbruchdiebstahl übernimmt Neodigital in der Hausratversicherung unter anderem die Kosten für Telefonmissbrauch bis 500 EUR, ersetzt aber auch Mehrkosten durch Preissteigerungen, den Mehrverbrauch von Wasser und Gas bis 2.500 EUR sowie Mehrkosten durch Technologiefortschritt. Hinzu kommen Rückreisekosten vom Urlaub, Umzugskosten bis 6.000 EUR, Datenrettungskosten, Kosten für die Haustierbetreuung und die Kosten eines Sachverständigenverfahrens.
Telefonmissbrauch nach einem Einbruchdiebstahl
Erweiternd werden die Kosten erstattet, die durch eine missbräuchliche Benutzung des Telefons (Festnetz- und Mobilfunk) am Versicherungsort nach einem ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahlschaden entstehen.
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer auf Verlangen einen Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Mehrkosten infolge Preissteigerung
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung.
Veranlasst der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich die Wiederherstellung, sind die Mehrkosten nur in dem Umfang zu ersetzen, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären.
Wasser- und Gasverlust
Erweiternd ersetzt der Versicherer die Kosten für den Mehrverbrauch von Frischwasser und Gas, der infolge eines Versicherungsfalles entsteht und den das Wasser-/Gasversorgungsunternehmen in Rechnung stellt.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.500 EUR.
Mehrkosten infolge Technologiefortschritt
Erweiternd ersetzt der Versicherer die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung versicherter Sachen. Voraussetzung ist, dass deren Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.
Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das der vom Schaden betroffenen Sache in Art und Güte möglichst nahe kommt.
Rückreisekosten vom Urlaub / von der Dienstreise
Erweiternd ersetzt der Versicherer Reisemehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig seine Urlaubs-/Dienstreise abbricht und an den Schadenort reist.
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 3.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig macht.
Als Urlaubs-/Dienstreise gilt jede privat/geschäftlich veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen, höchstens 6 Wochen.
Reisemehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Reisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort.
Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, soweit es die Umstände gestatten, vor Antritt der Reise an den Schadenort bei dem Versicherer Weisungen einzuholen.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 3.000 EUR.
Umzugskosten
Erweiternd ersetzt der Versicherer auch die Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung, wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung nach einem Versicherungsfall auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 6.000 EUR.
Datenrettungskosten
Erweiternd ersetzt der Versicherer die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich entstandenen notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung – und nicht der Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme.
Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind. Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung.
Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für:
- Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. so genannte Raubkopien);
- Programme und Daten, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs.
Entschädigungsgrenzen: Der Versicherer ersetzt die Datenrettungskosten bis zu einem Betrag von 2.500 EUR.
Kosten für Haustierbetreuung nach Versicherungsfall
Erweiternd übernimmt der Versicherer die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder ähnlichen Unterbringung bis zu dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Wohnung wieder benutzbar oder eine Haltung der Haustiere in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Kosten für Sachverständigenverfahren
Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 5.000 EUR übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens bis zu einem Betrag von 5.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer übernimmt neben dem eigentlichen Schaden verschiedene zusätzliche Kosten, die nach einem Versicherungsfall entstehen können. Dazu zählen etwa Kosten durch Telefonmissbrauch nach einem Einbruch, Preissteigerungen bis zur Wiederherstellung, ein erhöhter Wasser- und Gasverbrauch, Mehrkosten durch Technologiefortschritt sowie Rückreise-, Umzugs-, Datenrettungs- und Haustierbetreuungskosten. Für die meisten dieser Leistungen gelten eigene Höchstbeträge, und teilweise muss der Versicherungsnehmer Nachweise erbringen oder Weisungen einholen. Auch anteilige Kosten eines Sachverständigenverfahrens werden bei größeren Schäden erstattet.
Häufige Fragen
Werden Telefonkosten übernommen, wenn nach einem Einbruch mit meinem Anschluss telefoniert wurde?
Ja. Kosten durch missbräuchliche Nutzung von Festnetz- oder Mobilfunktelefon am Versicherungsort nach einem ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahl werden bis zu 500 EUR erstattet. Auf Verlangen ist ein Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
Bis zu welchem Betrag sind Umzugskosten abgesichert?
Wird die sonst ständig bewohnte Wohnung nach einem Versicherungsfall auf Dauer unbewohnbar, werden die Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung bis zu 6.000 EUR ersetzt.
Wann gilt ein Versicherungsfall als so erheblich, dass Rückreisekosten aus dem Urlaub erstattet werden?
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 3.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig macht. Die Reisemehrkosten werden bis zu 3.000 EUR ersetzt, und vor Reiseantritt sollen möglichst Weisungen beim Versicherer eingeholt werden.
Werden die Kosten für die Wiederbeschaffung von Software oder neue Lizenzen bei der Datenrettung übernommen?
Nein. Ersetzt werden nur die Kosten der technischen Wiederherstellung von Daten und Programmen für die private Nutzung, nicht die Wiederbeschaffung. Für einen neuerlichen Lizenzerwerb, Raubkopien oder auf Rücksicherungs- bzw. Installationsmedien vorgehaltene Daten wird nicht geleistet. Die Grenze liegt bei 2.500 EUR.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung L-Spezial 2025