Wer bei Neodigital in der Hausratversicherung Glasbruch mitversichert hat, bekommt zerbrochene Scheiben von Fenstern, Türen, Wintergärten, Vitrinen, Spiegeln oder auch Glaskeramik- und Induktionskochfelder ersetzt. Voraussetzung ist, dass der Glasbruchschutz vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen ist; nicht abgedeckt sind unter anderem Photovoltaikmodule, Hohlgläser und Schrammen. Der Ersatz erfolgt in der Regel durch gleichwertigen Naturalersatz, zudem werden Kosten für Notverschalungen und Notverglasungen übernommen.
Schäden durch Glasbruch am Versicherungsort sind mitversichert, sofern dies vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausgewiesen ist.
Versichert sind
Gebäudeverglasungen: fertig eingesetzte oder montierte Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenkollektoren (nicht Photovoltaikanlagen), Lichtkuppeln (auch aus Kunststoff), Glasbausteine sowie Profilbaugläser.
Mobiliarverglasungen: Glas- und Kunststoffscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Glas- und Kunststoffplatten sowie Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen.
Weiter versichert sind:
- Aquarien und Terrarien aus Glas.
- künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
- Glaskeramik- und Induktionskochfelder inklusive deren Elektrik/Elektronik.
Nicht versicherte Sachen gegen Glasbruch
- Mehrscheiben-Isolierverglasungen, deren Randverbindungen durch normale Abnutzung, Fabrikations- oder Verglasungsfehler undicht geworden sind (Kondensatbildung im Scheibenzwischenraum).
- Photovoltaik-/Solarmodule.
- Hohlgläser, Beleuchtungskörper und optische Gläser.
- Gebäude überwiegend aus Glas, Gewächshäuser und Schwimmbadabdeckungen.
Glasbruch
Glasbruch liegt vor, wenn versicherte Verglasungen durch Zerbrechen zerstört werden.
Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert sind Schäden durch:
- Schrammen, Absplitterungen, Muschelbildungen und Ähnliches an Oberflächen und Kanten von Verglasungen.
- Undichtwerden der Randverbindungen an Mehrscheiben-Isolierverglasungen.
Kosten und Ersatzleistung
Der Versicherer ersetzt auch Kosten für Aufwendungen für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen).
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden zerstörte Sachen durch Liefern und Montieren von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte ersetzt (Naturalersatz).
Was bedeutet das konkret?
Ist Glasbruch vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen, ersetzt der Versicherer zerbrochene Verglasungen am Gebäude und am Mobiliar, dazu Aquarien, künstlerisch bearbeitete Gläser sowie Glaskeramik- und Induktionskochfelder. Bei künstlerisch bearbeiteten Gläsern gilt eine Grenze von 1.000 EUR je Versicherungsfall. Bestimmte Sachen wie Photovoltaikmodule, Hohlgläser oder überwiegend aus Glas bestehende Gebäude sind ausgenommen, ebenso reine Schrammen oder undichte Randverbindungen. Der Ersatz erfolgt in der Regel durch gleichwertigen Naturalersatz, zudem werden Kosten für Notverschalungen und Notverglasungen übernommen.
Häufige Fragen
Ist der Glasbruchschutz automatisch Teil der Versicherung?
Nein. Schäden durch Glasbruch am Versicherungsort sind nur dann mitversichert, wenn dies vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausgewiesen ist.
Sind Glaskeramik- oder Induktionskochfelder mitversichert?
Ja, Glaskeramik- und Induktionskochfelder sind inklusive ihrer Elektrik und Elektronik versichert.
Gibt es bei künstlerisch bearbeiteten Gläsern eine Höchstgrenze?
Ja. Bei künstlerisch bearbeiteten Glasscheiben, -platten und -spiegeln ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
Wie wird ein zerbrochenes Glas ersetzt?
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Ersatz durch Liefern und Montieren von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte (Naturalersatz). Zusätzlich werden Kosten für das vorläufige Verschließen von Öffnungen wie Notverschalungen und Notverglasungen übernommen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung L-Spezial 2025