Bei der Hausratversicherung von Neodigital zählen bestimmte Sachen ausdrücklich nicht zum versicherten Hausrat: dazu gehören Gebäudebestandteile, vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, Kraftfahrzeuge und Anhänger aller Art, Luft- und Wasserfahrzeuge, der Hausrat von Mietern und Untermietern sowie Sachen, die bereits durch einen gesonderten Versicherungsvertrag abgesichert sind. Auch elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind nur unter zusätzlicher Vereinbarung versichert.
Nicht zum Hausrat gehören
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind gesondert als versichert genannt.
- Vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum übergegangene Sachen, für die er die Gefahr trägt. Werden diese Sachen danach durch den Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt, sind auch diese Ersatzsachen nicht versichert.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit sie nicht gesondert als versichert genannt sind.
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit sie nicht gesondert als versichert genannt sind.
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen.
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (zum Beispiel für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen).
- Elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programme sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt zählt auf, welche Sachen nicht als Hausrat gelten und damit vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Dazu zählen unter anderem Gebäudebestandteile, Fahrzeuge aller Art, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie Sachen, die bereits über einen eigenen Vertrag abgesichert sind. Auch der Hausrat von Mietern und Untermietern gehört grundsätzlich nicht dazu, sofern er nicht vom Versicherungsnehmer überlassen wurde. Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind nur bei zusätzlicher Vereinbarung mitversichert.
Häufige Fragen
Ist mein Auto über die Hausratversicherung mitversichert?
Nein. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger gehören nicht zum Hausrat, unabhängig von ihrer Versicherungspflicht. Das gilt ebenso für Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit sie nicht gesondert als versichert genannt sind.
Sind meine elektronisch gespeicherten Daten über den Hausrat abgesichert?
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme gehören nicht zum Hausrat. Die Kosten für die technische Wiederherstellung von ausschließlich privat genutzten Daten und Programmen sind nur versichert, wenn dies zusätzlich vereinbart wurde.
Ist der Hausrat meines Untermieters mitversichert?
Der Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers gehört grundsätzlich nicht dazu. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Versicherungsnehmer ihnen diese Sachen überlassen hat.
Was gilt für Schmuck, der über eine eigene Police abgesichert ist?
Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind – etwa Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen – gehören nicht zum Hausrat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung L-Spezial 2025