Bei Neodigital in der Hausratversicherung muss der Versicherungsnehmer nach einem Versicherungsfall mit verlorenen oder zerstörten Wertpapieren und Urkunden seine Rechte sichern – etwa durch unverzügliches Einleiten des Aufgebotsverfahrens und das Sperren von Sparbüchern und sperrfähigen Urkunden. Wer diese Pflicht verletzt, riskiert, dass die Leistung ganz oder teilweise entfällt.
Besondere Obliegenheit bei Verlust von Wertpapieren und Urkunden
Der Versicherungsnehmer muss bei zerstörten oder abhanden gekommenen Wertpapieren und sonstigen Urkunden etwaige Rechte wahren.
Dazu gehört zum Beispiel:
- Für aufgebotsfähige Wertpapiere und Urkunden muss er unverzüglich das Aufgebotsverfahren einleiten.
- Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden muss er unverzüglich sperren lassen.
Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, gilt unter den festgelegten Voraussetzungen Folgendes: Der Versicherer kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Wertpapiere oder Urkunden zerstört werden oder verloren gehen, muss der Versicherungsnehmer selbst aktiv werden, um seine Rechte zu sichern. Das bedeutet unter anderem, sofort das Aufgebotsverfahren einzuleiten und Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden sperren zu lassen. Kümmert er sich nicht rechtzeitig darum, kann der Versicherer die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn meine Wertpapiere oder Urkunden verloren gehen oder zerstört werden?
Sie müssen Ihre Rechte wahren, also zum Beispiel für aufgebotsfähige Wertpapiere und Urkunden unverzüglich das Aufgebotsverfahren einleiten und Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden unverzüglich sperren lassen.
Was passiert, wenn ich meine Pflichten nach dem Verlust nicht erfülle?
Verletzen Sie diese Obliegenheit, kann der Versicherer unter den festgelegten Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Muss ich mich sofort um ein Sparbuch kümmern, das abhandengekommen ist?
Ja, Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden müssen unverzüglich gesperrt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung L-Spezial 2025