Bei der Neodigital Hausratversicherung richtet sich die Entschädigung danach, ob eine Sache zerstört, abhandengekommen oder beschädigt ist: Ersetzt werden der Versicherungswert oder die erforderlichen Reparaturkosten samt verbleibender Wertminderung, wobei Reste-Verkaufspreise angerechnet werden. Mehrwertsteuer gibt es nur, wenn sie tatsächlich angefallen ist, die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall auf die Höchstentschädigungssumme begrenzt, und eine zu niedrig angegebene Wohnfläche führt zur Kürzung wegen Unterversicherung.
Der Versicherer ersetzt
Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen wird der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ersetzt. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
Bei beschädigten Sachen werden die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ersetzt. Zusätzlich ersetzt der Versicherer eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird jedoch höchstens der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Auch hier wird der erzielbare Verkaufspreis von Resten bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
Bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist (Schönheitsschaden), wird ein Betrag ersetzt, der dem Minderwert entspricht. Voraussetzung ist, dass dem Versicherungsnehmer eine Nutzung dieser Sache ohne Reparatur zumutbar ist.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers
Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die Höchstentschädigungssumme begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Wird die Höchstentschädigungssumme für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten darüber hinaus bis zu 25.000 EUR ersetzt.
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung bei abweichender Quadratmeterzahl
Weicht die im Versicherungsschein angegebene Quadratmeterzahl für die Wohnfläche von der tatsächlichen, zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls bestehenden Quadratmeterzahl nach unten ab, dann wird die Entschädigung im Verhältnis des tatsächlichen Quadratmeterwerts zum auf dem Versicherungsschein angegebenen Quadratmeterwert gekürzt. Die Berechnungsformel lautet:
- Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit dem angegebenen Quadratmeterwert geteilt durch den tatsächlichen Quadratmeterwert
Die Erstattung von versicherten Kosten wird nach der gleichen Berechnungsformel im selben Verhältnis gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten ein.
Kosten
Versicherte Kosten werden ersetzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
Was bedeutet das konkret?
Wie viel Sie erstattet bekommen, hängt davon ab, was mit Ihren Sachen passiert ist: Ist etwas zerstört oder weg, gibt es den Versicherungswert; ist etwas beschädigt, werden die Reparaturkosten und eine verbleibende Wertminderung ersetzt, jedoch höchstens der Versicherungswert. Der Wert übrig gebliebener Reste wird abgezogen, und Mehrwertsteuer gibt es nur, wenn sie wirklich angefallen ist. Insgesamt ist die Entschädigung pro Versicherungsfall gedeckelt, und wenn Ihre angegebene Wohnfläche kleiner ist als die tatsächliche, wird die Leistung anteilig gekürzt.
Häufige Fragen
Was bekomme ich, wenn ein Gegenstand komplett zerstört oder gestohlen wurde?
Der Versicherer ersetzt den Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird dabei angerechnet.
Wie wird bei einem beschädigten Gegenstand abgerechnet?
Ersetzt werden die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls sowie eine durch die Reparatur nicht ausgeglichene Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert. Der Verkaufspreis von Resten wird angerechnet.
Wird die Mehrwertsteuer immer erstattet?
Nein. Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Was passiert, wenn meine angegebene Wohnfläche kleiner ist als die tatsächliche?
Dann liegt eine Unterversicherung vor und die Entschädigung wird gekürzt: Schadenbetrag multipliziert mit dem angegebenen Quadratmeterwert geteilt durch den tatsächlichen Quadratmeterwert. Auch versicherte Kosten werden nach dieser Formel gekürzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung L-Spezial 2025