Bei der Hausratversicherung von Neodigital ist der Versicherungswert grundsätzlich der Neuwert – also der Betrag, um Sachen gleicher Art und Güte neuwertig wiederzubeschaffen; bei Kunstgegenständen und Antiquitäten gilt der Wiederbeschaffungswert, bei nicht mehr nutzbaren Sachen der gemeine Wert. Der Hausrat ist bis zur vereinbarten Höchstentschädigungssumme abgesichert, und mit dem Unterversicherungsverzicht verzichtet der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen auf jeden Abzug wegen Unterversicherung.
Versicherungswert
Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung.
Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen.
Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer dafür bei einem Verkauf erzielen kann.
Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.
Höchstentschädigungssumme
Ihr Hausrat ist in vorhandener Höhe versichert, jedoch maximal bis zur Höchstentschädigungssumme.
Die Höchstentschädigungssumme gemäß Versicherungsschein stellt den maximal möglichen Entschädigungsbetrag in einem versicherten Versicherungsfall dar.
Geltung und Umfang des Unterversicherungsverzichts
Unterversicherungsverzicht
Der Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass der Versicherer im Versicherungsfall auf den Einwand einer Unterversicherung verzichtet.
Mit dem Verzicht erfolgt bei der Entschädigungsberechnung kein Abzug.
Voraussetzungen
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand einer Unterversicherung, wenn alle folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Die Wohnfläche entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche.
- Es besteht kein weiterer Hausratversicherungsvertrag ohne Unterversicherungsverzicht für denselben Versicherungsort.
Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über. Dies gilt dann, wenn die Voraussetzungen für den Unterversicherungsverzicht für die neue Wohnung vorliegen.
Vergrößert sich die Wohnfläche der neuen Wohnung, gilt:
- Der Unterversicherungsverzicht besteht bis zu zwei Monate nach Umzugsbeginn fort.
- In dieser Zeit muss der Vertrag an die tatsächliche Anzahl der Quadratmeter angepasst werden.
- Der Unterversicherungsverzicht entfällt nach Ablauf dieser Frist, wenn bis dahin keine Anpassung erfolgte.
Kündigung
Entspricht im Versicherungsfall die Wohnfläche nicht der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche, können Versicherungsnehmer und Versicherer den Vertrag kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Wie viel im Schadenfall erstattet wird, richtet sich nach dem Versicherungswert. In der Regel ist das der Neuwert, also der Betrag für eine neuwertige Wiederbeschaffung; bei nicht mehr nutzbaren Sachen zählt stattdessen der erzielbare Verkaufswert. Der Hausrat ist höchstens bis zur im Versicherungsschein genannten Höchstentschädigungssumme abgesichert. Beim Unterversicherungsverzicht zieht der Versicherer nichts wegen einer möglichen Unterdeckung ab – sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Häufige Fragen
Wird im Schadenfall der Neuwert oder der Zeitwert erstattet?
Grundsätzlich gilt der Neuwert als Versicherungswert – also der Betrag, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Nur bei Sachen, die im Haushalt nicht mehr zu verwenden sind, gilt der gemeine Wert, also der beim Verkauf erzielbare Betrag.
Wie viel zahlt die Versicherung maximal?
Der Hausrat ist in vorhandener Höhe versichert, jedoch maximal bis zur Höchstentschädigungssumme. Diese Summe steht im Versicherungsschein und ist der maximal mögliche Entschädigungsbetrag in einem versicherten Versicherungsfall.
Unter welchen Voraussetzungen gilt der Unterversicherungsverzicht?
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand einer Unterversicherung, wenn die Wohnfläche zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht und kein weiterer Hausratversicherungsvertrag ohne Unterversicherungsverzicht für denselben Versicherungsort besteht.
Was passiert mit dem Unterversicherungsverzicht bei einem Umzug in eine größere Wohnung?
Der Unterversicherungsverzicht besteht noch bis zu zwei Monate nach Umzugsbeginn fort. In dieser Zeit muss der Vertrag an die tatsächliche Quadratmeterzahl angepasst werden. Erfolgt bis zum Fristablauf keine Anpassung, entfällt der Unterversicherungsverzicht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung L-Spezial 2025