Zum Hausrat der Neodigital Hausratversicherung zählen alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen – also zum Gebrauch oder Verbrauch. Dazu gehören auch Wertsachen und Bargeld, für die jedoch besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen gelten, sowie eingefügte Sachen, Anbaumöbel, Antennenanlagen, bestimmte Fahrzeuge, Boote, Schirme, beruflich genutzte eitsgeräte, Haustiere und in bestimmtem Umfang auch fremdes Eigentum.
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. Damit ist der Gebrauch beziehungsweise Verbrauch gemeint.
Auch Wertsachen und Bargeld gehören zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (zum Beispiel Einbaumöbel und Einbauküchen). Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen.
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die folgenden Personen zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen: dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt. Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
- Haustiere, das heißt Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (zum Beispiel Fische, Katzen, Vögel).
Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet. Das gilt nicht für Sachen von Mietern beziehungsweise Untermietern des Versicherungsnehmers.
Was bedeutet das konkret?
Zum Hausrat zählen grundsätzlich alle Gegenstände, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers privat dienen. Dazu gehören neben Wertsachen und Bargeld auch fest oder locker eingebaute Möbel, Antennen und Markisen, bestimmte nicht versicherungspflichtige Fahrzeuge, Boote und Schirme, beruflich genutzte Arbeitsgeräte sowie artgerecht gehaltene Haustiere. Auch fremdes Eigentum im Haushalt ist erfasst – jedoch nicht die Sachen von Mietern oder Untermietern.
Häufige Fragen
Sind Wertsachen und Bargeld in der Hausratversicherung enthalten?
Ja, Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Für sie gelten jedoch besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Zählen meine Einbauküche und Einbaumöbel zum Hausrat?
In das Gebäude eingefügte Sachen wie Einbaumöbel und Einbauküchen gehören zum Hausrat, allerdings nur, wenn der Versicherungsnehmer sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten beschafft oder übernommen hat und dafür die Gefahr trägt.
Gehören Haustiere zum versicherten Hausrat?
Ja, Haustiere gehören zum Hausrat, sofern es sich um Tiere handelt, die regelmäßig artgerecht in der Wohnung gehalten werden, etwa Fische, Katzen oder Vögel.
Ist fremdes Eigentum in meinem Haushalt mitversichert?
Fremdes Eigentum, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet, gehört ebenfalls zum Hausrat. Ausgenommen sind jedoch Sachen von Mietern oder Untermietern des Versicherungsnehmers.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung L-Spezial 2025