Bei der Hausratversicherung von Neodigital zählen zu den Wertsachen unter anderem Bargeld und auf Karten geladene Geldbeträge, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände sowie über 100 Jahre alte Antiquitäten. Für die Entschädigung ist entscheidend, ob die Wertsachen in einem anerkannten Wertschutzschrank aufbewahrt werden, denn außerhalb eines solchen Schranks gelten besondere Entschädigungsgrenzen.
Wertsachen
Versicherte Wertsachen sind:
- Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge;
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände sowie Sachen aus Silber, die nicht bereits zu den Schmucksachen und übrigen zuvor genannten Gold- oder Platin-Sachen zählen;
- Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wertschutzschränke
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind.
Zusätzlich gilt: Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein.
Entschädigungsgrenzen
Wertsachen werden je Versicherungsfall bis zur im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten folgende Entschädigungsgrenzen je Versicherungsfall:
- für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge – mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt – der im Versicherungsschein genannte Betrag;
- für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere der im Versicherungsschein genannte Betrag;
- für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin der im Versicherungsschein genannte Betrag.
Was bedeutet das konkret?
Der Abschnitt legt fest, welche Gegenstände als Wertsachen gelten – etwa Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Edelmetalle, Pelze, Kunstgegenstände und sehr alte Antiquitäten. Er beschreibt zudem, was einen anerkannten Wertschutzschrank ausmacht, unter anderem das Mindestgewicht bei freistehenden Modellen. Grundsätzlich werden Wertsachen bis zur Versicherungssumme im Versicherungsschein entschädigt. Werden sie jedoch außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks aufbewahrt, gelten für bestimmte Gruppen die im Versicherungsschein genannten besonderen Grenzen.
Häufige Fragen
Welche Gegenstände zählen zu den Wertsachen?
Dazu gehören Bargeld und auf Karten oder Datenträger geladene Geldbeträge, Urkunden inklusive Sparbücher und Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und alle Sachen aus Gold oder Platin sowie Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände, Silbersachen und über 100 Jahre alte Antiquitäten – ausgenommen Möbelstücke.
Was macht einen Wertschutzschrank aus?
Ein Wertschutzschrank ist ein Sicherheitsbehältnis, das von der VdS Schadenverhütung GmbH oder einer gleichermaßen qualifizierten Prüfstelle anerkannt ist. Freistehende Modelle müssen mindestens 200 kg wiegen; bei geringerem Gewicht müssen sie nach Herstellervorschrift fachmännisch verankert oder bündig in Wand oder Fußboden eingelassen sein.
Bis zu welcher Höhe werden Wertsachen entschädigt?
Wertsachen werden je Versicherungsfall bis zur im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Was gilt, wenn Wertsachen nicht im Wertschutzschrank aufbewahrt werden?
Dann gelten für Bargeld und geladene Geldbeträge, für Urkunden inklusive Sparbücher und Wertpapiere sowie für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und Gold- oder Platinsachen jeweils die im Versicherungsschein genannten Beträge als Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall. Bei Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt, gilt eine Ausnahme.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung L-Spezial 2025