Nach einem Schaden können bei der Neodigital Hausratversicherung sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen – möglich ist das bis einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Wer kündigt, muss dies in Textform tun, und je nach Vertragspartei greift die Kündigung zu einem anderen Zeitpunkt.
Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail. Sie ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Ist ein Versicherungsfall eingetreten, dürfen beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und ist nur bis zu einem Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung möglich. Kündigt der Versicherungsnehmer, wirkt die Kündigung sofort mit Zugang – er kann sie aber auf einen späteren Zeitpunkt legen, längstens bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Kündigt der Versicherer, greift die Kündigung erst einen Monat nach Zugang beim Versicherungsnehmer.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Schaden den Vertrag kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der beiden Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen – also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer.
Bis wann kann die Kündigung nach einem Versicherungsfall erfolgen?
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig und muss in Textform erklärt werden, zum Beispiel per E-Mail.
Ab wann ist meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Die Kündigung des Versicherungsnehmers wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Man kann jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann greift eine Kündigung durch den Versicherer?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung L-Spezial 2025