Bei der Hausratversicherung von Neodigital kann eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung vorliegen, wenn sich abgefragte Umstände ändern, eine Wohnung längere Zeit unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt oder vereinbarte Sicherungen entfernt oder nicht mehr gebrauchsfähig sind. Wer solche Änderungen kennt, weiß, wann er den Versicherer informieren muss.
Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung kann insbesondere in den folgenden Fällen vorliegen:
- Es ändert sich ein Umstand, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat.
- Anlässlich eines Wohnungswechsels ändert sich ein Umstand, nach dem im Antrag gefragt worden ist.
- Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt bis zu einem Jahr oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt. Sie ist zudem auch nicht beaufsichtigt oder in geeigneter Weise gesichert. Beaufsichtigt ist eine Wohnung zum Beispiel dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
- Vereinbarte Sicherungen wurden beseitigt, vermindert oder sind in nicht gebrauchsfähigem Zustand. Das gilt auch bei einem Wohnungswechsel.
Folgen einer Gefahrerhöhung
Die Folgen einer Gefahrerhöhung sind gesondert geregelt.
Was bedeutet das konkret?
Der Abschnitt nennt Situationen, die als Gefahrerhöhung gelten und dem Versicherer angezeigt werden müssen. Dazu zählen etwa geänderte Umstände, nach denen vor Vertragsschluss oder im Antrag gefragt wurde, eine längere Zeit leerstehende und unbeaufsichtigte Wohnung sowie entfernte, verminderte oder defekte Sicherungen. Eine Wohnung gilt zum Beispiel dann als beaufsichtigt, wenn nachts eine dazu berechtigte volljährige Person anwesend ist.
Häufige Fragen
Wann muss ich eine Gefahrerhöhung melden?
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung kann vorliegen, wenn sich ein Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss oder im Antrag beim Wohnungswechsel gefragt hat, wenn die Wohnung längere Zeit unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt oder wenn vereinbarte Sicherungen entfernt, vermindert oder nicht gebrauchsfähig sind.
Wann gilt eine Wohnung als beaufsichtigt?
Eine Wohnung ist zum Beispiel dann beaufsichtigt, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
Ab wann ist ein Leerstand der Wohnung relevant?
Relevant ist es, wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bis zu einem Jahr oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt bleibt und dabei auch nicht beaufsichtigt oder in geeigneter Weise gesichert ist.
Welche Folgen hat eine Gefahrerhöhung?
Die Folgen einer Gefahrerhöhung sind gesondert geregelt. Die konkreten Auswirkungen hängen vom jeweiligen Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung L-Spezial 2025