Bei der Hausratversicherung der Neodigital richtet sich die Vertragsdauer nach dem Zeitraum im Versicherungsschein: Verträge über mindestens ein Jahr verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Für kürzere Laufzeiten endet der Vertrag automatisch, mehrjährige Verträge lassen sich ab dem dritten Jahr kündigen, und beim dauerhaften Wegfall des versicherten Interesses endet der Schutz insoweit.
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Wie lange der Vertrag läuft, steht im Versicherungsschein. Läuft er mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, außer eine der Parteien kündigt rechtzeitig – spätestens drei Monate vor Ablauf. Kürzere Verträge enden von selbst zum vereinbarten Termin. Bei Laufzeiten über drei Jahren kann der Versicherungsnehmer ab dem dritten Jahr kündigen, und wenn das versicherte Interesse dauerhaft entfällt, endet der Schutz insoweit.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Hausratvertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Bis wann muss ich kündigen, damit sich der Vertrag nicht verlängert?
Die Kündigung muss einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugegangen sein.
Was passiert bei einer Laufzeit von weniger als einem Jahr?
Ein solcher Vertrag endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kann ich einen mehrjährigen Vertrag vorzeitig kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung L-Spezial 2025