Wer bei Neodigital eine Hausratversicherung hat, findet hier den Schutz für besondere Gefahren: Auftauendes Gefrier- und Kühlgut nach einem Netzausfall oder Gerätedefekt ist bis 3.000 EUR abgesichert, Schäden durch radioaktive Isotope auf dem Grundstück sind mitversichert, und auch Streik und Aussperrung sowie Verluste durch Online-Banking-Betrug (Phishing) bis 2.500 EUR gehören dazu. Ergänzend sind legal aus dem Internet geladene Musik und Videos bis 2.500 EUR je Versicherungsfall geschützt.
Gefrier- und Kühlgut
In Erweiterung zu A1 VHB leistet der Versicherer Ersatz für Schäden am Gefriergut in Tiefkühlschränken oder -fächern. Voraussetzung ist, dass die Schäden Folge einer unvorhersehbaren Unterbrechung der Energiezufuhr (Netzausfall) oder eines technischen Versagens der Geräte sind.
Der Netzausfall muss vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert sein.
Nicht versichert sind Schäden, die entstanden sind durch:
- angekündigte Stromabschaltungen
- Bedienungsfehler oder
- gewöhnliche Abnutzung oder Verschleiß
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 3.000 EUR.
Radioaktive Isotope
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die infolge eines Versicherungsfalls durch radioaktive Isotope entstehen. Versichert sind insbesondere Schäden durch Kontamination und Aktivierung.
Die radioaktiven Isotope müssen auf dem Grundstück des Versicherungsorts betriebsbedingt vorhanden sein. Dies gilt nicht für radioaktive Isotope von Kernreaktoren.
Streik, Aussperrung
Abweichend von A 2.2 VHB leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Handlungen von streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmern zerstört oder beschädigt werden. Das gilt für Handlungen im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung.
Als Streik gilt die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen.
Abgrenzung zur Staatshaftung
- Ein Anspruch auf Entschädigung durch Streik oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind.
- In diesen Fällen erstreckt sich ein Anspruch auf Entschädigung nur auf den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
Daten aus dem Internet
In Erweiterung zu A 9.1.7 VHB sind Schäden an legal aus dem Internet geladener Musik und Videos versichert, wenn sie infolge einer versicherten Gefahr oder infolge eines versicherten Schadens entstehen. Ausgeschlossen sind jedoch Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Der Schadenaufwand ist durch Kauf- oder Zahlungsbelege nachzuweisen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt.
Vermögensschäden durch Online-Banking-Betrug (Phishing)
Versichert sind Vermögensschäden, die dem Versicherungsnehmer beim privaten Online-Banking unter folgenden Voraussetzungen entstehen:
- Der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person wird durch gefälschte E-Mails, Kurznachrichten oder durch sonstige über Social-Media-Dienste übermittelte Nachrichten in für ihn nicht erkennbarer Form getäuscht und übermittelt aufgrund dieser Nachrichten die für das Online-Banking erforderlichen Zugangs- und Identifikationsdaten (wie z. B. Anmeldedaten, Persönliche Identifikationsdaten (PIN) oder Transaktionsnummern (TAN)) von privaten Bankkonten an unbefugte Dritte.
- Mit den gewonnenen Daten veranlassen der oder die Täter unter der Identität des Inhabers Online-Überweisungen, und die kontoführende Bank führt diese Überweisungsaufträge durch.
Andere Arten des Erlangens von vertraulichen Zugangs- oder Identifikationsdaten (wie z. B. Pharming) sind nicht versichert. Aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden (z. B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung, in Rechnung gestellte Kosten der Bank u. ä.) sind nicht versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, die das kontoführende Kreditinstitut ersetzt bzw. für die das kontoführende Kreditinstitut haftet.
Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame schadenursächliche Handlung (= Phishing-Angriff) zurückzuführen sind, bei dem die Täter mehrere Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt haben.
Vor Eintritt des Versicherungsfalles muss das Gerät, das zum Online-Banking genutzt wird, mit einem Schutz oder einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen sowie einer Virenschutzsoftware, die auf dem neuesten Stand gehalten wird, ausgestattet sein. Virendefinitionen sind mindestens einmal im Monat zu aktualisieren.
Nach Eintritt des Versicherungsfalles muss der Versicherungsnehmer bei der Aufklärung des Versicherungsfalles mitwirken und dem Versicherer alle erforderlichen Auskünfte erteilen bzw. die kontoführende Bank ermächtigen, dem Versicherer alle erforderlichen Auskünfte zur Aufklärung des Versicherungsfalles zu erteilen.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei; dies richtet sich nach den beschriebenen Voraussetzungen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Teil der Hausratversicherung deckt mehrere besondere Gefahren ab: aufgetautes Gefrier- und Kühlgut nach einem dokumentierten Netzausfall oder Gerätedefekt, Schäden durch betriebsbedingt vorhandene radioaktive Isotope sowie Schäden durch Streik und Aussperrung. Zusätzlich sind legal heruntergeladene Musik und Videos abgesichert und Vermögensschäden durch Online-Banking-Betrug (Phishing) mitversichert. Für einige dieser Leistungen gelten feste Höchstgrenzen und bestimmte Voraussetzungen, etwa ein aktueller Virenschutz beim Online-Banking.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag wird aufgetautes Gefriergut ersetzt?
Für Schäden am Gefriergut in Tiefkühlschränken oder -fächern besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 3.000 EUR. Voraussetzung ist ein unvorhersehbarer Netzausfall oder ein technisches Versagen der Geräte.
Sind Schäden durch angekündigte Stromabschaltungen versichert?
Nein. Nicht versichert sind Schäden durch angekündigte Stromabschaltungen, durch Bedienungsfehler sowie durch gewöhnliche Abnutzung oder Verschleiß.
Was ist beim Online-Banking-Betrug (Phishing) abgesichert und was nicht?
Versichert sind Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer durch gefälschte Nachrichten getäuscht wird, seine Zugangs- und Identifikationsdaten an unbefugte Dritte übermittelt und die Bank die daraufhin veranlassten Überweisungen ausführt. Nicht versichert sind andere Methoden wie Pharming, Folgeschäden wie Zinseinbußen oder Rechtsverfolgungskosten sowie Schäden, die das kontoführende Kreditinstitut ersetzt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 Euro begrenzt.
Welche Vorkehrungen muss ich beim Online-Banking treffen, damit der Schutz greift?
Vor dem Versicherungsfall muss das genutzte Gerät mit einem Schutz oder einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen sowie einer aktuellen Virenschutzsoftware ausgestattet sein. Die Virendefinitionen sind mindestens einmal im Monat zu aktualisieren. Werden solche Obliegenheiten verletzt, kann der Versicherer kündigen oder ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung L-Spezial 2025