Die Neodigital erweitert in ihrer Hausratversicherung den Schutz gegen die Gefahr Feuer um mehrere zusätzliche Leistungen: mitversichert sind Nutzwärmeschäden, Überschallknall, Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden bis 10.000 EUR, Schäden durch Stromschwankungen an elektrischen Geräten, Fahrzeuganprall sowie Seng- und Schmorschäden mit einer Selbstbeteiligung von 100 EUR. Auch Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen sind eingeschlossen.
Nutzwärmeschäden
In Erweiterung sind auch Brandschäden mitversichert, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Das gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Überschallknall
In Erweiterung sind Schäden durch Überschallknall mitversichert. Damit sind Druckstöße infolge eines Überschallfluges gemeint.
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden
In Erweiterung leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden. Ein Schaden durch Rauch oder Ruß liegt vor, wenn Rauch oder Ruß plötzlich und bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.
Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind bis zu 10.000 EUR mitversichert.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Schäden durch Stromschwankungen
In Erweiterung sind Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Stromschwankungen mitversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Stromschwankung nachweislich von außen auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat.
Eine Leistung erfolgt nur, wenn keine Entschädigung vom jeweiligen Netzbetreiber erlangt wird. Gegen diesen müssen Sie Ihre Ansprüche vorrangig geltend machen.
Fahrzeuganprall
In Erweiterung leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Anprall eines Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen. Versicherungsschutz besteht nur, wenn diese Fahrzeuge nicht vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehalten, betrieben oder geführt werden.
Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen
In Erweiterung sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen mitversichert.
Seng- und Schmorschäden
In Abänderung leistet der Versicherer auch Entschädigung für Seng- und Schmorschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind. Seng- oder Schmorschäden sind Schäden, die dadurch entstehen, dass versicherte Sachen einer Feuer- oder einer Hitzequelle ausgesetzt waren, ohne dass es an der beschädigten Stelle tatsächlich gebrannt hat. Nicht versichert sind Schäden, die an elektrischen Einrichtungen oder Geräten durch die Wirkung des elektrischen Stromes entstehen.
Sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, beträgt die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Schaden 100 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Zur Feuer-Deckung kommen hier mehrere Erweiterungen hinzu. Neben Schäden durch Nutzfeuer und Nutzwärme, Überschallknall, Rauch, Ruß und Verpuffung sind auch Stromschwankungen an elektrischen Geräten, der Anprall von Fahrzeugen sowie Explosionen durch alte Kampfmittel abgedeckt. Für Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden gilt eine Grenze von 10.000 EUR, für Seng- und Schmorschäden ohne Brand eine Selbstbeteiligung von 100 EUR. Bei Stromschwankungen müssen Ansprüche zuerst beim Netzbetreiber geltend gemacht werden.
Häufige Fragen
Sind Rauch- und Rußschäden unbegrenzt versichert?
Nein, Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind bis zu 10.000 EUR mitversichert. Voraussetzung ist ein plötzlicher, bestimmungswidriger Austritt aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück. Schäden durch dauernde Einwirkung sind ausgeschlossen.
Wann zahlt der Versicherer bei Schäden durch Stromschwankungen?
Bei Stromschwankungen an versicherten elektrischen Geräten wird geleistet, wenn die Schwankung nachweislich von außen auf die gesamte versicherte Sache eingewirkt hat. Eine Entschädigung erfolgt nur, wenn keine Zahlung vom Netzbetreiber erlangt wird; gegen diesen müssen die Ansprüche vorrangig geltend gemacht werden.
Ist ein Anprall meines eigenen Fahrzeugs versichert?
Nein. Beim Fahrzeuganprall besteht Versicherungsschutz nur, wenn das Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeug nicht vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehalten, betrieben oder geführt wird.
Muss ich bei Seng- und Schmorschäden etwas selbst tragen?
Ja. Sofern vertraglich keine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, beträgt die Selbstbeteiligung an jedem Seng- und Schmorschaden 100 EUR. Diese Schäden sind auch ohne Brand versichert, jedoch nicht, wenn sie an elektrischen Einrichtungen oder Geräten durch die Wirkung des elektrischen Stromes entstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung L-Spezial 2025