Bei der Neodigital Hausratversicherung gilt als Brand ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann – daneben sind auch Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung abgesichert. Nicht ersetzt werden dagegen Schäden durch Erdbeben, reine Sengschäden ohne Brand sowie bestimmte Schäden an Verbrennungsmotoren und elektrischen Schaltern.
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.
Überspannung durch Blitz
Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.
Explosion
Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht.
Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
- Sengschäden. Versicherungsschutz besteht aber, wenn Sengschäden durch die versicherte Gefahr Brand verursacht wurden.
- Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen. Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses durch Brand sind.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Teil legt fest, was unter den einzelnen Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs zu verstehen ist. Ein Brand ist zum Beispiel ein Feuer, das sich unkontrolliert und aus eigener Kraft ausbreiten kann. Zugleich wird beschrieben, welche Schäden ausgeschlossen sind – etwa durch Erdbeben, reine Sengschäden oder bestimmte Schäden an Motoren und Schaltern. Für Sengschäden und die Motor-/Schalterschäden gilt jedoch: Sind sie Folge eines Brandes, besteht trotzdem Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Feuer als versicherter Brand?
Ein Brand liegt vor, wenn ein Feuer ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann.
Sind Überspannungsschäden an elektrischen Geräten mitversichert?
Ja. Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden können als Blitzschlagschaden gelten, wenn zusätzlich der Einschlag eines Blitzes auf dem Grundstück des Versicherungsorts zumindest durch Spuren nachweisbar ist. Zudem sind Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder sonstiger atmosphärisch bedingter Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten erfasst.
Zahlt die Versicherung bei Erdbebenschäden?
Nein. Schäden durch Erdbeben sind nicht versichert, und zwar ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Sind Sengschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Sengschäden sind grundsätzlich nicht versichert. Es besteht jedoch Versicherungsschutz, wenn die Sengschäden durch die versicherte Gefahr Brand verursacht wurden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung L-Spezial 2025