Bei der Hausratversicherung von Neodigital erweitert die Außenversicherung den Schutz über die eigene Wohnung hinaus: Privat genutzte Garagen am Wohnort zählen zum Versicherungsort, Wertsachen im Bankschließfach sind bis 40.000 EUR abgesichert, Sportausrüstung außer Haus bis 2.000 EUR weltweit, und beim Auszug der Kinder besteht für zwölf Monate kostenfreier Schutz für den neuen Hausstand.
Garagen am Wohnort
Zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen werden auch privat genutzte Garagen dem Versicherungsort hinzugerechnet. Voraussetzung ist, dass sich die Garage am Wohnort (politische Gemeinde) oder in einer direkt angrenzenden Gemeinde des Versicherungsnehmers befindet.
Wertsachen in Bankgewahrsam; Kundenschließfächer
Erweiternd besteht Versicherungsschutz für Sachen, die sich dauerhaft im Schließfach oder Tresor eines Kreditinstituts befinden.
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 40.000 EUR.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.
Sportausrüstung außer Haus
Abweichend von den allgemeinen Regelungen gilt die Sportausrüstung weltweit versichert – und zwar auch dann, wenn sie sich nicht nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet. Das gilt für Sportausrüstung, die
- im Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person steht oder
- deren Gebrauch dient.
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.000 EUR.
Haushaltsgründung für Kinder
Gründen die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Kinder beim Auszug aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung erstmalig einen eigenen Hausstand, gewährt der Versicherer für einen Übergangszeitraum von 12 Monaten seit Beginn dieses Umzuges kostenfrei Versicherungsschutz. Dieser Schutz gilt im Rahmen und Umfang der bestehenden Versicherung für versicherte Sachen am Ort des eigenen neuen Hausstands des Kindes.
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung dehnt den Hausratschutz auf mehrere Situationen außerhalb der eigenen Wohnung aus. Privat genutzte Garagen am Wohnort oder in einer angrenzenden Gemeinde zählen zum Versicherungsort, Wertsachen im Bankschließfach sind bis 40.000 EUR und Sportausrüstung außer Haus weltweit bis 2.000 EUR abgesichert. Ziehen die Kinder erstmals in einen eigenen Haushalt, gibt es dafür zwölf Monate lang kostenlosen Versicherungsschutz im Umfang der bestehenden Versicherung.
Häufige Fragen
Ist meine Garage über die Hausratversicherung mitversichert?
Ja, privat genutzte Garagen zählen zum Versicherungsort, wenn sie sich am Wohnort (politische Gemeinde) oder in einer direkt angrenzenden Gemeinde des Versicherungsnehmers befinden.
Bis zu welchem Betrag sind Wertsachen im Bankschließfach versichert?
Für dauerhaft im Schließfach oder Tresor eines Kreditinstituts befindliche Sachen besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 40.000 EUR. Es wird jedoch nicht geleistet, soweit für den Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.
Ist Sportausrüstung auch außerhalb der Wohnung versichert?
Ja, Sportausrüstung des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gilt weltweit versichert, auch wenn sie sich nicht nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet – bis zu einem Betrag von 2.000 EUR.
Was passiert, wenn mein Kind auszieht und einen eigenen Haushalt gründet?
Wenn in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder beim Auszug erstmalig einen eigenen Hausstand gründen, besteht für 12 Monate ab Beginn des Umzuges kostenfreier Versicherungsschutz für versicherte Sachen am neuen Hausstand, im Rahmen und Umfang der bestehenden Versicherung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung L-Spezial 2025