Bei der Hausratversicherung der Neodigital gilt als Versicherungsort die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung – also alle privat genutzten Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dazu zählen auch Loggien, Balkone, unmittelbar anschließende Terrassen, privat genutzte Räume in Nebengebäuden und Garagen auf dem Grundstück sowie gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume für Hausrat. Auch privat genutzte Garagen in der Nähe des Versicherungsorts sind erfasst.
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Davon ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung).
- Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen. Gleiches gilt für ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
- privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsorts befinden.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein genannte Wohnung mit allen privat genutzten Wohnräumen. Dazu zählen auch Loggien, Balkone, direkt anschließende Terrassen sowie privat genutzte Räume in Nebengebäuden und Garagen auf demselben Grundstück. Ebenfalls erfasst sind gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume zur Aufbewahrung von Hausrat auf dem Grundstück sowie privat genutzte Garagen in der Nähe. Rein beruflich oder gewerblich genutzte Räume gehören nicht dazu – außer einem Arbeitszimmer, das nur über die Wohnung erreichbar ist.
Häufige Fragen
Zählt ein Arbeitszimmer zum Versicherungsort?
Ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume gehören grundsätzlich nicht zur Wohnung. Ausgenommen sind jedoch Räume, die nur über die Wohnung zu betreten sind – das sogenannte Arbeitszimmer in der Wohnung.
Sind Balkon, Terrasse und Garage mitversichert?
Loggien, Balkone und unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen gehören zur Wohnung. Ebenso privat genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen, sofern sie sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden. Privat genutzte Garagen sind auch dann erfasst, wenn sie sich in der Nähe des Versicherungsorts befinden.
Sind gemeinschaftlich genutzte Kellerräume erfasst?
Ja, gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird – etwa ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller oder Waschkeller –, gehören dazu. Sie müssen sich auf demselben Grundstück befinden wie die versicherte Wohnung.
Gilt es als Nutzung durch den Versicherungsnehmer, wenn andere Personen die Räume mitnutzen?
Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht die Nutzung durch Personen gleich, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung L-Spezial 2025