Bei der Hausratversicherung von Neodigital zählt auch Wasser, das aus Zimmerbrunnen, Wassersäulen oder innenliegenden Regenfallrohren bestimmungswidrig austritt, als versichertes Leitungswasser. Zusätzlich sind Bruchschäden an Armaturen auch ohne Frost bis 500 EUR abgedeckt – wobei bereits defekte und rein gewerblich genutzte Armaturen ausgenommen bleiben.
Schäden durch Wassersäulen, Zimmerbrunnen
Als Leitungswasser gilt auch Wasser, das aus Zimmerbrunnen und Wassersäulen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes
Als Leitungswasser gilt auch Wasser, das aus Regenfallrohren, die innerhalb des Gebäudes verlegt sind, bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Sonstige Bruchschäden an Armaturen
Schäden an Armaturen sind auch dann mitversichert, wenn es sich nicht um Frostschäden handelt.
Ausgeschlossen sind:
- Schäden an bereits defekten (zum Beispiel tropfenden) Armaturen
- Schäden an Armaturen, die ausschließlich geschäftlich, freiberuflich oder gewerblich genutzt werden
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Der Leitungswasserschutz wird hier erweitert: Auch Wasser aus Zimmerbrunnen, Wassersäulen und innen verlegten Regenfallrohren zählt als Leitungswasser, wenn es unbeabsichtigt austritt. Zusätzlich sind Bruchschäden an Armaturen selbst dann versichert, wenn kein Frost die Ursache war. Ausgenommen bleiben Armaturen, die schon vorher defekt waren, sowie rein gewerblich genutzte Armaturen. Für diese Armaturenschäden gilt eine Höchstgrenze von 500 EUR.
Häufige Fragen
Ist Wasser aus einem Zimmerbrunnen versichert?
Ja. Wasser, das aus Zimmerbrunnen und Wassersäulen bestimmungswidrig ausgetreten ist, gilt ebenfalls als Leitungswasser und ist mitversichert.
Zählen innenliegende Regenfallrohre zum Leitungswasserschutz?
Ja. Wasser, das aus Regenfallrohren austritt, die innerhalb des Gebäudes verlegt sind, gilt bei bestimmungswidrigem Austritt als Leitungswasser.
Sind Armaturenschäden nur bei Frost gedeckt?
Nein. Schäden an Armaturen sind auch dann mitversichert, wenn es sich nicht um Frostschäden handelt.
Bis zu welchem Betrag sind Bruchschäden an Armaturen abgedeckt?
Der Versicherungsschutz für sonstige Bruchschäden an Armaturen besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR. Ausgeschlossen sind bereits defekte Armaturen sowie rein geschäftlich, freiberuflich oder gewerblich genutzte Armaturen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung L-Spezial 2025