Bei der Neodigital Hausratversicherung umfasst die Gefahr Leitungswasser sowohl Nässeschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser aus Rohren, Schläuchen, Heizungs- und Klimaanlagen, Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, Wasserbetten und Aquarien als auch frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren und Installationen innerhalb des Gebäudes. Zugleich wird klar abgegrenzt, welche Schäden nicht versichert sind, etwa durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung, Erdbeben oder an nicht bezugsfertigen Gebäuden.
Versicherte Gefahren und Schäden
Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:
- Leitungswasserschäden
- Bruchschäden
Leitungswasserschäden
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen,
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,
- Heizungs- oder Klimaanlagen,
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
- Wasserbetten oder Aquarien.
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Bruchschäden
Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind folgende Bruchschäden innerhalb von Gebäuden versichert:
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen;
- von Heizungs- oder Klimaanlagen;
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen.
Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind – ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen, es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage.
Nicht versichert sind Schäden an
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
- dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Gefahr Leitungswasser deckt zwei Arten von Schäden ab: einerseits Nässeschäden durch Wasser, das ungewollt aus Rohren, Schläuchen, Heizungs- oder Klimaanlagen, Löschanlagen, Wasserbetten oder Aquarien austritt, andererseits Bruchschäden an bestimmten Rohren und Installationen innerhalb des Gebäudes. Auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen und Wasserdampf zählen dazu, nicht jedoch Flüssigkeiten zur Energieerzeugung. Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm, Grundwasser, Überschwemmung, Naturereignisse wie Erdbeben oder Lawinen sowie Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden.
Häufige Fragen
Was zählt bei dieser Versicherung als Leitungswasser?
Als Leitungswasser gilt Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus Rohren der Wasserversorgung oder verbundenen Schläuchen, aus damit verbundenen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Heizungs- oder Klimaanlagen, aus Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten oder Aquarien. Auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen und Wasserdampf gelten als Leitungswasser, ausgenommen Flüssigkeiten zur Energieerzeugung.
Sind auch Frostschäden an Rohren mitversichert?
Ja, frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, von Heizungs- oder Klimaanlagen sowie von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sind innerhalb von Gebäuden versichert, sofern diese Rohre zum versicherten Hausrat gehören und kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind. Zusätzlich sind frostbedingte Bruchschäden an bestimmten Installationen wie Badeeinrichtungen, Waschbecken, Armaturen sowie Heizkörpern und Heizkesseln versichert.
Ist ein Wasserschaden durch Überschwemmung oder Grundwasser gedeckt?
Nein. Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge sowie einen dadurch hervorgerufenen Rückstau sind nicht versichert.
Was gilt bei Rohren unterhalb der Bodenplatte?
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte, ob tragend oder nicht tragend, nicht versichert. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten dagegen als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung L-Spezial 2025