Bei der Neodigital Hausratversicherung sind versicherte Sachen auch außerhalb des Versicherungsorts weltweit geschützt, solange sie dem Versicherungsnehmer oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen gehören und sich nur vorübergehend – also nicht länger als 12 Monate – dort befinden. Der Schutz gilt auch während Ausbildung, freiwilligem Wehrdienst und Freiwilligendiensten, wobei besondere Regeln für Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren gelten und die Entschädigung insgesamt auf 50.000 EUR begrenzt ist.
Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Sachen sind Eigentum des Versicherungsnehmers oder dienen seinem Gebrauch. Das gilt auch für Sachen der Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während:
- der Ausbildung;
- einem freiwilligen Wehrdienst;
- einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Besonderheit bei Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sein.
Besonderheit bei Raub
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung: Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden.
Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert.
Besonderheit bei Naturgefahren
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen
Es gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen. Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 50.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung schützt Ihren Hausrat auch dann, wenn er sich vorübergehend außerhalb Ihrer Wohnung befindet – und das weltweit. Voraussetzung ist, dass die Sachen Ihnen oder Personen aus Ihrem Haushalt gehören und nicht länger als 12 Monate anderswo sind. Für Ausbildung und Freiwilligendienste gilt der Schutz sogar unabhängig von der Dauer, solange kein eigener Hausstand gegründet wird. Bei Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren gelten besondere Regeln, und insgesamt ist die Entschädigung auf 50.000 EUR begrenzt.
Häufige Fragen
Ist mein Hausrat auch auf Reisen im Ausland versichert?
Ja, außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz, sofern sie Eigentum sind oder dem Gebrauch des Versicherungsnehmers bzw. der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen dienen und sich nur vorübergehend dort befinden.
Wie lange gelten Sachen als nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts?
Als vorübergehend gelten Zeiträume von bis zu 12 Monaten. Befinden sich die Sachen länger als 12 Monate außerhalb des Versicherungsorts, gilt dies nicht mehr als vorübergehend.
Bin ich während meiner Ausbildung oder eines Freiwilligendienstes weiterhin geschützt?
Ja, während der Ausbildung, eines freiwilligen Wehrdienstes oder eines sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienstes besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer des Aufenthalts – solange kein eigener Hausstand gegründet wird.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung in der Außenversicherung?
Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 50.000 EUR begrenzt. Zusätzlich gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung L-Spezial 2025