Bei der Hausratversicherung der Neodigital ist eine Selbstbeteiligung der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst übernimmt, während eine Entschädigungsgrenze die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben begrenzt. Beide lassen sich individuell vereinbaren und können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung unterscheiden.
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben.
Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Versicherungsfall trägt der Versicherungsnehmer unter Umständen selbst einen Teil der Kosten – das ist die Selbstbeteiligung. Zugleich kann die Entschädigung nach oben begrenzt sein, was als Entschädigungsgrenze bezeichnet wird. Beides ist nicht fest vorgegeben, sondern kann individuell festgelegt werden und je nach abgesicherter Gefahr und Leistung unterschiedlich ausfallen.
Häufige Fragen
Was versteht man unter einer Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Was bedeutet eine Entschädigungsgrenze?
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Höhe der Entschädigung je Versicherungsfall nach oben.
Sind Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenze immer gleich hoch?
Nein, sie können individuell vereinbart werden und sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung L-Spezial 2025