Die Neodigital Hausratversicherung ersetzt bei entsprechender Vereinbarung den Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern sowie von Sachen aus verschlossenen Kraftfahrzeugen. Wer sein Fahrrad abstellt, muss es mit einem eigenständigen Fahrradschloss sichern und den Diebstahl unverzüglich der Polizei melden; Pedelecs und E-Bikes sind unter bestimmten Voraussetzungen gleichgestellt. Beim Diebstahl aus aufgebrochenen Fahrzeugen gilt eine Entschädigungsgrenze, und Wertsachen bleiben ausgeschlossen.
Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern
Wenn es vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausgewiesen ist, sind Schäden durch Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern mitversichert.
- Der Versicherungsschutz für Fahrräder und Fahrradanhänger erstreckt sich zusätzlich auch auf Schäden durch Diebstahl. Fahrrädern gleichgestellt sind Pedelecs sowie E-Bikes, sofern für sie keine Versicherungspflicht besteht.
- Der Versicherungsnehmer muss das Fahrrad durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind (z. B. sogenannte „Rahmenschlösser“), gelten nicht als eigenständige Schlösser.
- Für Sachen, die lose mit dem Fahrrad und Fahrradanhänger verbunden sind und regelmäßig ihrem Gebrauch dienen, besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn sie zusammen mit dem versicherten Fahrrad und/oder Fahrradanhänger abhandengekommen sind.
- Der Versicherungsnehmer muss Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummern der versicherten Fahrräder beschaffen und aufbewahren. Verletzt er diese Bestimmung, so kann er die Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
- Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen und dem Versicherer einen Nachweis erbringen, dass die Sachen nicht innerhalb von 3 Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurden.
- Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten (Sicherung durch Schloss, Aufbewahrung der Unterlagen oder Anzeige bei der Polizei), so ist der Versicherer nach Maßgabe der dafür beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
- Versicherungsschutz besteht bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag.
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen
- Entschädigung wird zusätzlich auch geleistet für versicherte Sachen, wenn sie durch Aufbrechen verschlossener Personenkraftwagen oder Wohnmobile, Dachboxen oder Kraftfahrzeuganhänger entwendet, zerstört oder beschädigt werden. Wohnwagen sind hiervon ausgenommen.
- Keine Entschädigung wird für Wertsachen geleistet.
- Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.500 EUR.
- Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt er diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Fahrräder und Fahrradanhänger sind gegen Diebstahl mitversichert, wenn dies vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen ist; das gilt auch für Pedelecs und E-Bikes ohne Versicherungspflicht. Wichtig sind dabei ein eigenständiges Fahrradschloss beim Abstellen, das Aufbewahren von Herstellerangaben und Rahmennummer sowie die unverzügliche Diebstahlanzeige bei der Polizei. Zusätzlich sind versicherte Sachen aus aufgebrochenen verschlossenen Fahrzeugen bis 2.500 EUR mitversichert, wobei Wertsachen und Wohnwagen ausgenommen sind. Werden die genannten Pflichten verletzt, kann der Versicherer kündigen oder die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Häufige Fragen
Sind auch E-Bikes und Pedelecs beim Fahrraddiebstahl mitversichert?
Ja, Pedelecs und E-Bikes sind Fahrrädern gleichgestellt, sofern für sie keine Versicherungspflicht besteht. Voraussetzung ist außerdem, dass der Diebstahlschutz für Fahrräder vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen ist.
Wie muss ich mein Fahrrad sichern, damit der Versicherungsschutz greift?
Das Fahrrad muss durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert werden, wenn es nicht zur Fortbewegung genutzt wird. Fest mit dem Fahrrad verbundene Einrichtungen wie Rahmenschlösser gelten nicht als eigenständiges Schloss.
Bis zu welchem Betrag sind gestohlene Sachen aus dem aufgebrochenen Auto versichert?
Für versicherte Sachen, die aus verschlossenen Pkw, Wohnmobilen, Dachboxen oder Kraftfahrzeuganhängern durch Aufbrechen entwendet, zerstört oder beschädigt werden, besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 2.500 EUR. Wohnwagen und Wertsachen sind ausgenommen.
Was passiert, wenn ich den Diebstahl nicht bei der Polizei melde?
Der Diebstahl muss unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt werden. Wird diese Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer kündigen oder ganz beziehungsweise teilweise leistungsfrei sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung L-Spezial 2025