Bei der Hausratversicherung der Neodigital kannst du die Beiträge je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus zahlen. Die Versicherungsperiode beträgt dabei grundsätzlich ein Jahr, selbst wenn der Vertrag insgesamt länger läuft – bei kürzerer Vertragsdauer entspricht sie genau dieser Laufzeit.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder durch laufende Zahlungen oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt. Bei laufenden Zahlungen sind folgende Zahlweisen möglich:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Du kannst deinen Beitrag entweder laufend in bestimmten Abständen oder auf einmal im Voraus bezahlen. Als laufende Zahlweise stehen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zur Wahl. Die Versicherungsperiode ist in der Regel ein Jahr lang, auch bei längeren Verträgen. Läuft der Vertrag kürzer als ein Jahr, gilt genau diese kürzere Laufzeit als Versicherungsperiode.
Häufige Fragen
Welche Zahlweisen sind für den Beitrag möglich?
Die Beiträge können je nach Vereinbarung als laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt werden.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung L-Spezial 2025