In der Privathaftpflicht von Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers abgedeckt, wenn er Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschosse erlaubt privat besitzt oder gebraucht. Kein Schutz besteht dagegen, wenn diese zu Jagdzwecken oder für strafbare Handlungen eingesetzt werden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
Was bedeutet das konkret?
Wer als Versicherungsnehmer Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschosse erlaubt privat besitzt oder nutzt, ist über die gesetzliche Haftpflicht abgesichert. Nicht abgedeckt ist es jedoch, wenn diese Waffen für die Jagd oder für strafbare Handlungen verwendet werden.
Häufige Fragen
Sind private Waffen in der Haftpflicht mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen.
Ist die Nutzung von Waffen zur Jagd abgedeckt?
Nein, der Gebrauch zu Jagdzwecken ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Besteht Schutz, wenn eine Waffe für eine Straftat eingesetzt wird?
Nein, der Gebrauch zu strafbaren Handlungen ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025