Bei der Privathaftpflicht der Neodigital sind Risiken, die erst nach Vertragsabschluss neu entstehen, im Umfang des bestehenden Vertrags sofort mitversichert – diese Vorsorgeversicherung greift automatisch. Der Versicherungsnehmer muss ein neues Risiko nach Aufforderung des Versicherers allerdings innerhalb eines Monats anzeigen, sonst entfällt der Schutz rückwirkend. Der Versicherer darf für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag verlangen, und für bestimmte Risiken wie Fahrzeuge oder berufliche Tätigkeiten gilt die Vorsorge nicht.
Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung hinzugekommen ist. Er muss zudem beweisen, dass dies zu einem Zeitpunkt geschah, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung über den Beitrag auf den im Versicherungsschein festgelegten Betrag für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
- Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind;
- Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Risiken, die während der Vertragslaufzeit neu hinzukommen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrags sofort mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss ein neues Risiko allerdings innerhalb eines Monats anzeigen, wenn der Versicherer ihn dazu auffordert – sonst fällt der Schutz rückwirkend weg. Der Versicherer kann für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag verlangen; einigt man sich innerhalb eines Monats nicht, entfällt der Schutz ebenfalls rückwirkend. Für bestimmte Risiken wie versicherungspflichtige Fahrzeuge, Bahnen oder berufliche Tätigkeiten greift diese Vorsorge nicht.
Häufige Fragen
Sind neue Risiken sofort mitversichert oder erst nach einer Meldung?
Neue Risiken, die nach Abschluss des Vertrags entstehen, sind im Umfang des bestehenden Vertrags sofort versichert. Der Versicherungsnehmer muss sie jedoch nach Aufforderung des Versicherers innerhalb eines Monats anzeigen.
Was passiert, wenn ich ein neues Risiko nicht rechtzeitig anzeige?
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Kann der Versicherer für ein neues Risiko einen zusätzlichen Beitrag fordern?
Ja, der Versicherer darf für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag verlangen. Kommt innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Höhe zustande, entfällt der Schutz rückwirkend ab Entstehung des Risikos.
Gilt die Vorsorgeversicherung auch für Fahrzeuge und berufliche Tätigkeiten?
Nein. Ausgenommen sind unter anderem zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, Bahnen, versicherungspflichtige Risiken, Risiken mit einer Dauer unter einem Jahr sowie Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025