Wer mit ferngelenkten Modellfahrzeugen zu Lande oder zu Wasser einen Schaden verursacht, ist über die Privathaftpflicht der Neodigital abgesichert: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden aus dem Gebrauch solcher ferngesteuerten Land- und Wasser-Modellfahrzeuge.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen verursacht werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ein ferngesteuertes Modellfahrzeug zu Lande oder zu Wasser nutzen und damit jemandem einen Schaden zufügen, greift der Versicherungsschutz. Abgedeckt ist dabei die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden, die beim Gebrauch dieser Modellfahrzeuge entstehen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch ferngesteuerte Modellautos und Modellboote mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden, die durch den Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen verursacht werden.
Auf welche Art von Modellfahrzeugen bezieht sich der Schutz?
Der Schutz bezieht sich auf ferngelenkte Modellfahrzeuge zu Lande und zu Wasser.
Wessen Haftpflicht ist bei der Nutzung solcher Modellfahrzeuge abgesichert?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen der beim Gebrauch verursachten Schäden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025