Bei der Privathaftpflicht von Neodigital rund um die Internetnutzung verzichtet der Versicherer darauf, sich auf eine Obliegenheitsverletzung zu berufen, wenn keine dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen wie Virenscanner oder Firewall genutzt wurden. Zusätzlich sind weltweit geltend gemachte Schäden mitversichert, wobei die Höchstersatzleistung je Schadenereignis auf 10.000 EUR begrenzt ist.
Der Versicherer beruft sich nicht auf die Obliegenheitsverletzung, sofern der Versicherungsnehmer keine dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken der bereitgestellten Daten durchgeführt hat. Beispiele hierfür sind Virenscanner und Firewall.
Weltweit geltend gemachte Schäden
Mitversichert sind weltweit geltend gemachte Schäden. Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis ist auf 10.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn der Versicherungsnehmer keine aktuellen Sicherheitsmaßnahmen wie Virenscanner oder Firewall eingesetzt hat, führt dies nicht dazu, dass sich der Versicherer auf eine Obliegenheitsverletzung beruft. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Schäden, die weltweit geltend gemacht werden. Für solche weltweiten Schäden gilt allerdings eine Obergrenze von 10.000 EUR je Schadenereignis.
Häufige Fragen
Bin ich versichert, wenn ich keinen Virenscanner oder keine Firewall genutzt habe?
Ja. Der Versicherer beruft sich nicht auf die Obliegenheitsverletzung, wenn keine dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen wie Virenscanner oder Firewall durchgeführt wurden.
Sind auch Schäden abgedeckt, die im Ausland geltend gemacht werden?
Ja, weltweit geltend gemachte Schäden sind mitversichert.
Wie hoch ist die Leistung bei weltweit geltend gemachten Schäden?
Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis ist auf 10.000 EUR begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025