Wer beim Austausch, der Übermittlung oder der Bereitstellung elektronischer Daten – etwa über das Internet, per E-Mail oder per Datenträger – anderen einen Schaden zufügt, ist über die Privathaftpflicht der Neodigital abgesichert, sofern der Versicherungsnehmer seine Daten mit Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik geschützt hat. Gedeckt sind unter anderem Schäden durch Computer-Viren, fehlerhafte Speicherung von Daten bei Dritten und Störungen des Zugangs zum Datenaustausch, während gewerbliche IT-Tätigkeiten, bewusstes Hacking und Spamming ausgeschlossen bleiben.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, zum Beispiel im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger. Dies gilt ausschließlich für Schäden aus:
- der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
- der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten, und zwar wegen sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen, sowie der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. der Erfassung oder korrekten Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
- der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Für diese drei Punkte gilt: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden und bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus folgenden Tätigkeiten und Leistungen:
- Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
- IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
- Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
- Bereithaltung fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
- Betrieb von Datenbanken.
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese beruhen:
- auf derselben Ursache,
- auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
- auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln.
Für Versicherungsfälle im Ausland besteht Versicherungsschutz ausschließlich, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks) oder Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
- Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming) oder mit Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
- Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Versicherungssummen
Die Versicherungssumme für Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Daten ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein festgelegte Summe begrenzt. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache dieser Summe. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn du beim Verschicken oder Bereitstellen digitaler Daten unbeabsichtigt anderen einen Schaden zufügst – etwa durch einen Virus oder fehlerhaft gespeicherte Daten –, greift dieser Schutz. Voraussetzung ist, dass du deine Daten mit üblichen Sicherheitsmaßnahmen wie Virenscanner oder Firewall auf dem Stand der Technik geschützt hast. Gewerbliche IT-Leistungen, bewusstes Hacken, Spamming und absichtliche Regelverstöße sind dagegen nicht gedeckt. Die Leistung ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein genannte Summe begrenzt, pro Jahr höchstens auf das Doppelte davon.
Häufige Fragen
Welche Schäden beim Umgang mit elektronischen Daten sind abgesichert?
Gedeckt sind Schäden aus Datenveränderung bei Dritten durch Computer-Viren oder andere Schadprogramme, aus Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie Nichterfassung und fehlerhafter Speicherung von Daten bei Dritten (samt sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden und Wiederherstellungskosten) und aus der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Muss ich meine Daten selbst absichern, damit der Schutz greift?
Ja. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, seine auszutauschenden, zu übermittelnden und bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen wie Virenscanner oder Firewall zu sichern oder prüfen zu lassen, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Wird diese Obliegenheit verletzt, gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Sind Hacking oder Spamming mitversichert?
Nein. Ausgeschlossen sind Schäden durch bewusst unbefugte Eingriffe in fremde Systeme (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), den bewussten Einsatz schädlicher Software sowie Ansprüche im engen Zusammenhang mit Spamming oder mit dem widerrechtlichen Sammeln von Informationen über Internet-Nutzer (z. B. Cookies).
Wie hoch ist die Leistung bei Schäden durch die Übertragung elektronischer Daten?
Die Versicherungssumme ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein festgelegte Summe begrenzt. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt die Höchstersatzleistung das 2-fache dieser Summe. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025