Bei der Neodigital Privathaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport mitversichert. Nicht abgedeckt sind jedoch Schäden aus jagdlicher Betätigung sowie aus der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen und dem dazugehörigen organisierten oder vorgeschriebenen Training, bei dem Höchstgeschwindigkeiten geübt werden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus:
- einer jagdlichen Betätigung,
- der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen sowie einem zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter organisierten oder vorgeschriebenen Training, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird.
Was bedeutet das konkret?
Wer Sport ausübt, ist mit seiner gesetzlichen Haftpflicht grundsätzlich geschützt. Ausgenommen sind allerdings die Jagd sowie die Teilnahme an Renn-Wettbewerben mit Pferden, Fahrrädern oder Kraftfahrzeugen. Auch ein vom Veranstalter organisiertes oder vorgeschriebenes Training zur Vorbereitung solcher Rennen ist nicht abgedeckt, wenn dabei Höchstgeschwindigkeiten geübt werden.
Häufige Fragen
Ist die Haftpflicht beim Sport grundsätzlich abgedeckt?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport.
Sind Schäden bei der Jagd mitversichert?
Nein, Haftpflichtansprüche aus einer jagdlichen Betätigung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Schutz auch bei der Teilnahme an Rennen?
Nein, ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen sowie aus einem vom Veranstalter organisierten oder vorgeschriebenen Vorbereitungstraining, bei dem Höchstgeschwindigkeiten geübt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025