Schäden durch Abwässer sind in der Privathaftpflicht von Neodigital mitversichert: Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden, die durch Abwässer verursacht werden. Bei Sachschäden greift der Schutz allerdings nur, wenn es sich um häusliche Abwässer handelt.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer.
Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn durch Abwässer ein Schaden entsteht, für den der Versicherungsnehmer gesetzlich haften muss, besteht dafür Versicherungsschutz. Handelt es sich um Sachschäden, ist der Schutz jedoch auf Schäden durch häusliche Abwässer beschränkt.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Abwässer in der Privathaftpflicht abgedeckt?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer.
Gilt der Schutz bei Sachschäden für alle Arten von Abwässern?
Nein. Bei Sachschäden gilt der Versicherungsschutz ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-XXL 2025