Bei der Privathaftpflicht der Neodigital sind Asbestschäden mitversichert: Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind. Damit wird eine sonst geltende Regelung ausdrücklich abgeändert und der Versicherungsschutz auf solche Schäden erweitert.
In Abänderung der sonst geltenden Regelung ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden eingeschlossen, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schaden, der durch Asbest oder durch asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse verursacht wurde, ist die gesetzliche Haftpflicht dafür mitversichert. Diese Regelung ändert eine sonst geltende Bestimmung ab und schließt solche Schäden ausdrücklich in den Versicherungsschutz ein.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Asbest von der Privathaftpflicht abgedeckt?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden, die auf Asbest zurückzuführen sind, ist eingeschlossen.
Gilt der Schutz auch für asbesthaltige Substanzen und Erzeugnisse?
Ja, eingeschlossen sind Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
Ändert diese Regelung eine bestehende Bestimmung?
Ja, der Einschluss erfolgt in Abänderung einer sonst geltenden Regelung.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025