Bei der Privathaftpflicht der Neodigital entsteht eine Mehrfachversicherung, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen abgesichert ist. Wusste der Versicherungsnehmer davon nichts, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen – allerdings nur innerhalb einer Frist von einem Monat nach Kenntnis.
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass der Versicherungsnehmer davon wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Von einer Mehrfachversicherung spricht man, wenn dasselbe Risiko gleich in mehreren Verträgen abgesichert ist. Hat der Versicherungsnehmer davon nichts gewusst, darf er verlangen, dass der später abgeschlossene Vertrag aufgehoben wird. Dieses Recht muss er innerhalb eines Monats nutzen, nachdem er von der Mehrfachversicherung erfahren hat. Die Aufhebung greift, sobald seine Erklärung beim Versicherer eingeht.
Häufige Fragen
Wann spricht man von einer Mehrfachversicherung?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Was kann ich tun, wenn ich unbewusst mehrfach versichert bin?
Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass Sie davon wussten, können Sie die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Wie lange habe ich Zeit, die Aufhebung zu verlangen?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Sie es nicht innerhalb eines Monats geltend machen, nachdem Sie von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt haben.
Ab wann wird die Aufhebung wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025