Wird ein versichertes Unternehmen bei der Neodigital Privathaftpflicht veräußert, tritt der Erwerber an die Stelle des bisherigen Versicherungsnehmers und übernimmt dessen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Sowohl der Versicherer als auch der Erwerber können den Vertrag innerhalb bestimmter Fristen kündigen, Veräußerer und Erwerber haften gemeinsam für den Beitrag, und die Veräußerung muss dem Versicherer unverzüglich in Textform angezeigt werden.
Übergang der Versicherung
Wird ein Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber an die Stelle des Versicherungsnehmers. Er übernimmt für die Dauer seines Eigentums alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben.
Das gilt ebenso, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
Kündigung
Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber gegenüber den Versicherungsvertrag mit einer Frist von einem Monat in Textform (z. B. E-Mail) zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
Der Erwerber ist berechtigt, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode in Textform zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird. Kennt der Erwerber das Bestehen der Versicherung nicht, erlischt das Recht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt, zu dem er davon Kenntnis erlangt.
Beitrag
Erfolgt der Übergang auf den Erwerber während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber für den Beitrag als Gesamtschuldner.
Wird der Versicherungsvertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Anzeigepflichten
Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder vom Erwerber unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail) anzuzeigen.
Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss hierfür nachweisen, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Ebenso bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls die Frist für seine Kündigung bereits abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versichertes Unternehmen verkauft oder etwa verpachtet wird, geht der Versicherungsvertrag automatisch auf den neuen Eigentümer über, der dann die Rechte und Pflichten übernimmt. Sowohl der Versicherer als auch der Erwerber können den Vertrag innerhalb festgelegter Fristen kündigen. Läuft der Übergang während einer laufenden Versicherungsperiode, haften alter und neuer Eigentümer gemeinsam für den Beitrag. Die Veräußerung muss dem Versicherer unverzüglich in Textform mitgeteilt werden, sonst kann der Versicherungsschutz entfallen.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Versicherung, wenn ich mein Unternehmen verkaufe?
Der Erwerber tritt an die Stelle des Versicherungsnehmers und übernimmt für die Dauer seines Eigentums alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. Das gilt auch bei Übernahme durch Nießbrauch, Pachtvertrag oder ein ähnliches Verhältnis.
Kann der Vertrag nach der Veräußerung gekündigt werden?
Ja. Der Versicherer kann dem Erwerber gegenüber mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen, muss dies aber innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Veräußerung tun. Der Erwerber kann mit sofortiger Wirkung oder bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen, innerhalb eines Monats nach dem Erwerb bzw. ab Kenntnis vom Bestehen der Versicherung.
Wer muss den Beitrag zahlen, wenn das Unternehmen mitten in der Versicherungsperiode übergeht?
Veräußerer und Erwerber haften dann für den Beitrag als Gesamtschuldner. Wird der Vertrag gekündigt, haftet allein der Veräußerer für die Zahlung des Beitrags.
Was passiert, wenn die Veräußerung nicht gemeldet wird?
Bei schuldhafter Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss dabei nachweisen, dass er den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. War ihm die Veräußerung bereits bekannt oder war seine Kündigungsfrist abgelaufen, ohne dass er gekündigt hat, bleibt er zur Leistung verpflichtet.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025