Bei der Neodigital Privathaftpflicht ist ein fest installierter Wohnwagen mitversichert, wenn ihn der Versicherungsnehmer selbst nutzt und dieser dauerhaft, ohne Unterbrechung und innerhalb Europas gelegen ist. Damit erweitert sich der Versicherungsschutz auf stationäre Wohnwagen, die als fester Standort dienen.
Als mitversichert gilt ein fest installierter Wohnwagen, wenn er folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Er wird vom Versicherungsnehmer selbst genutzt.
- Er ist auf Dauer und ohne Unterbrechung aufgestellt.
- Er befindet sich in Europa.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung erweitert den Versicherungsschutz auf einen fest installierten Wohnwagen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer den Wohnwagen selbst nutzt, dieser dauerhaft und ohne Unterbrechung steht und sich in Europa befindet. Sind diese Bedingungen erfüllt, ist der Wohnwagen mitversichert.
Häufige Fragen
Ist ein dauerhaft aufgestellter Wohnwagen in der Privathaftpflicht mitversichert?
Ja, ein fest installierter Wohnwagen gilt als mitversichert, wenn er vom Versicherungsnehmer selbst genutzt wird, auf Dauer und ohne Unterbrechung aufgestellt ist und in Europa liegt.
Welche Voraussetzungen muss der Wohnwagen erfüllen, damit er mitversichert ist?
Er muss vom Versicherungsnehmer selbst genutzt werden, dauerhaft und ohne Unterbrechung aufgestellt sein und sich in Europa befinden.
Gilt der Schutz auch für einen Wohnwagen außerhalb Europas?
Nein, der mitversicherte Wohnwagen muss in Europa gelegen sein.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025