Die Neodigital Privathaftpflicht schützt bei der Übertragung elektronischer Daten – etwa im Internet, per E-Mail oder über Datenträger – vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen, wenn beim Austausch, der Übermittlung oder Bereitstellung von Daten Schäden bei Dritten entstehen. Versichert sind unter anderem Schäden durch Computer-Viren und andere Schadprogramme, Datenveränderungen aus sonstigen Gründen sowie Störungen beim Zugang zum elektronischen Datenaustausch. Voraussetzung ist, dass die Daten mit Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik geschützt werden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, zum Beispiel im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger. Dies gilt ausschließlich für Schäden aus:
- der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
- der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten, und zwar wegen sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen, sowie der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. der Erfassung/korrekten Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
- der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Für diese drei Fälle gilt: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden und bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (zum Beispiel Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus den folgenden Tätigkeiten und Leistungen:
- Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
- IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
- Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
- Bereithaltung fremder Inhalte, zum Beispiel Access-, Host-, Full-Service-Providing;
- Betrieb von Datenbanken.
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese beruhen
- auf derselben Ursache,
- auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
- auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln.
Für Versicherungsfälle im Ausland besteht Versicherungsschutz ausschließlich, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (zum Beispiel Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks) oder Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (zum Beispiel Software-Viren, Trojanische Pferde);
- Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (zum Beispiel Spamming) oder mit Dateien (zum Beispiel Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
- Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (zum Beispiel Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Versicherungssummen
Die Versicherungssumme für Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Daten ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein festgelegte Summe begrenzt. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache dieser Summe. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn beim Austausch, Übermitteln oder Bereitstellen elektronischer Daten – etwa per Internet, E-Mail oder Datenträger – bei Dritten ein Schaden entsteht, kann der Versicherungsschutz greifen. Dazu gehören unter anderem Schäden durch Viren, veränderte oder falsch gespeicherte Daten und Zugangsstörungen. Voraussetzung ist, dass die Daten mit zeitgemäßen Sicherheitsmaßnahmen wie Virenscanner oder Firewall geschützt sind. Bestimmte gewerbliche IT-Tätigkeiten sowie vorsätzliche Handlungen wie Hacking oder Spamming sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Welche Datenschäden sind über die Privathaftpflicht abgedeckt?
Versichert sind Schäden bei Dritten durch die Veränderung von Daten aufgrund von Viren oder anderen Schadprogrammen, durch Datenveränderungen aus sonstigen Gründen sowie durch Nichterfassung oder fehlerhafte Speicherung von Daten, und auch Störungen des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Muss ich meine Daten irgendwie absichern, damit der Schutz gilt?
Ja. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, seine auszutauschenden, zu übermittelnden und bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik – etwa Virenscanner oder Firewall – zu sichern oder prüfen zu lassen. Das kann auch durch Dritte erfolgen. Wird diese Obliegenheit verletzt, gelten die entsprechenden Rechtsfolgen.
Was ist ausdrücklich vom Schutz ausgenommen?
Ausgeschlossen sind unter anderem gewerbliche IT-Tätigkeiten wie Software-Erstellung, IT-Beratung, Netzwerkbetrieb, das Bereithalten fremder Inhalte und der Betrieb von Datenbanken. Ebenso ausgeschlossen sind bewusste Eingriffe wie Hacker-Attacken, der Einsatz von Schadsoftware, Spamming, das widerrechtliche Sammeln von Nutzerinformationen sowie Schäden durch bewusstes Abweichen von Vorschriften oder sonstige bewusste Pflichtverletzungen.
Wie hoch ist die Leistung bei Datenschäden begrenzt?
Je Versicherungsfall gilt die im Versicherungsschein festgelegte Summe. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt die Höchstersatzleistung das 2-fache dieser Summe. Die Leistung wird auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall und auf die Jahreshöchstersatzleistung angerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025