Bei der Privathaftpflicht von Neodigital sind Versicherungsfälle im Ausland versichert, wenn sie auf eine versicherte Handlung oder ein versichertes Risiko im Inland zurückgehen oder während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts eintreten – innerhalb der EU zeitlich unbegrenzt, außerhalb bis zu fünf Jahren. Erklärt wird zudem, dass Leistungen in Euro erfolgen und wann die Zahlung außerhalb der Währungsunion als erfüllt gilt.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich dann, wenn diese:
- auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind, oder
- bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren eingetreten sind, wobei dieser Zeitraum innerhalb der EU von unbegrenzter Dauer ist.
Im zweiten Fall sind auch folgende Ansprüche versichert:
- Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII,
- die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt auch für Schäden, die im Ausland passieren. Voraussetzung ist, dass der Fall auf eine versicherte Handlung oder ein versichertes Risiko im Inland zurückgeht oder während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts eintritt – innerhalb der EU ohne zeitliche Begrenzung, außerhalb bis zu fünf Jahren. Der Versicherer zahlt in Euro; bei einem Zahlungsort außerhalb der Europäischen Währungsunion ist seine Pflicht erfüllt, wenn der Euro-Betrag bei einem Geldinstitut innerhalb der Währungsunion angewiesen wurde.
Häufige Fragen
Sind Schäden versichert, die während eines Urlaubs oder Aufenthalts im Ausland passieren?
Ja, wenn sie bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt eintreten. Außerhalb der EU gilt der Schutz bis zu 5 Jahren, innerhalb der EU zeitlich unbegrenzt.
Ist meine im Ausland angemietete Ferienwohnung mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern – jedoch nicht aus dem Eigentum daran.
In welcher Währung leistet der Versicherer bei einem Auslandsschaden?
Die Leistungen erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Europäischen Währungsunion, gilt die Verpflichtung als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem Geldinstitut innerhalb der Währungsunion angewiesen ist.
Sind auch Schäden im Ausland gedeckt, die aus einem inländischen Risiko entstehen?
Ja, versichert sind im Ausland eintretende Versicherungsfälle, wenn sie auf eine versicherte Handlung im Inland oder auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025