In der Privathaftpflicht der Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden abgesichert, die durch den Gebrauch von Luftfahrzeugen ohne Versicherungspflicht entstehen. Zusätzlich greift der Schutz bei versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen, solange der Versicherungsnehmer nicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer haftbar gemacht wird.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch verursacht werden. Dies gilt ausschließlich für solche Luftfahrzeuge, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Darüber hinaus ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden versichert, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst Schäden, die beim Gebrauch von Luftfahrzeugen entstehen, die keiner Versicherungspflicht unterliegen. Bei versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen besteht der Schutz nur dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht in seiner Rolle als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer haftbar gemacht wird.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Luftfahrzeuge in der Privathaftpflicht mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden durch den Gebrauch von Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Was gilt bei versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen?
Auch hier besteht Versicherungsschutz für Schäden durch den Gebrauch, allerdings nur, soweit der Versicherungsnehmer nicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer des Luftfahrzeugs in Anspruch genommen wird.
Bin ich als Halter eines versicherungspflichtigen Luftfahrzeugs geschützt?
Nein. Wird der Versicherungsnehmer als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines versicherungspflichtigen Luftfahrzeugs in Anspruch genommen, greift dieser Versicherungsschutz nicht.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025