Bei der Neodigital Privathaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport abgesichert, wobei bestimmte Betätigungen ausgenommen bleiben. Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus jagdlicher Betätigung sowie aus der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen samt dem dazugehörigen, vom Veranstalter organisierten oder vorgeschriebenen Training auf Höchstgeschwindigkeit.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus:
- einer jagdlichen Betätigung
- der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen sowie einem zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter organisierten oder vorgeschriebenen Training, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird
Was bedeutet das konkret?
Wer Sport ausübt und dabei gesetzlich für einen Schaden haftbar gemacht wird, ist über diesen Versicherungsschutz abgesichert. Nicht abgedeckt sind allerdings Ansprüche, die aus einer jagdlichen Betätigung entstehen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen sowie das vom Veranstalter organisierte oder vorgeschriebene Training, bei dem Höchstgeschwindigkeiten geübt werden.
Häufige Fragen
Ist die Ausübung von Sport in der Privathaftpflicht abgesichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport.
Sind Schäden bei der Jagd mitversichert?
Nein, Haftpflichtansprüche aus einer jagdlichen Betätigung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Schutz auch bei der Teilnahme an Rennen?
Nein, ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen sowie aus einem vom Veranstalter organisierten oder vorgeschriebenen Training, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-S 2025